"Drohnenführerschein" -

Kompetenznachweis für Drohnenpiloten bzw. Drohnenpilotinnen


 

Der „Drohnenführerschein“ ist für alle Drohnenpiloten bzw. Drohnenpilotinnen verpflichtend, die mit Drohnen in der „Open“ Kategorie mit einem Gewicht über 249 g fliegen wollen (A1, A2 und A3).

Dabei handelt es sich um einen Online-Kurs, der kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt wird. Nach Absolvierung des Kurses und einiger Übungsfragen ist – ebenfalls online und kostenlos – ein Multiple Choice Test mit 40 Fragen abzulegen. Bei positiver Beurteilung kann der erlangte Kompetenznachweis direkt über den im Anschluss übermittelten Link selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (etwa am Smartphone) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.
 

Wollen Sie mit Ihrer Drohne auch in der Unterkategorie A2 fliegen?


Folgende Schritte müssen Sie hierbei beachten:
1.    Absolvieren Sie den Online-Kurs und legen Sie den Online-Test für die Erlangung des „Drohnenführerscheins“ ab (Unterkategorie A1/A3).

2.    Bereiten Sie sich auf die Theorie-Prüfung bei Austro Control vor. Die Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen und enthält Fragen aus den Bereichen Meteorologie, Flugleistung sowie technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden. Die Lernziele zu den einzelnen Bereichen der A2-Prüfung finden Sie hier. Die Vorbereitung zur Theorie-Prüfung kann im Selbststudium (Bücher, elektronische Inhalte, ...) oder mithilfe von externen Schulungsanbietern (Onlline-Schulungen, Präsenz-Kurse, ...) erfolgen.

3.    Machen Sie sich mit der Steuerung Ihrer Drohne vertraut und erlangen Sie die erforderlichen praktischen Kompetenzen zum Betrieb Ihrer Drohne. Die dafür abzulegenden Übungen finden Sie in dem im Download-Bereich zur Verfügung gestellten Antragsformular.
Achtung: Üben Sie nur in Gebieten, in welchen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten, und halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten ein!

4.    Melden Sie sich bei Austro Control – mindestens 10 Werktage vor dem gewünschten Termin – unter zur Theorie-Prüfung an. Verwenden Sie dazu bitte das im Download-Bereich zur Verfügung gestellte Formular. Bei der Anmeldung bestätigen Sie im Antragsformular, die Online-Prüfung bereits erfolgreich abgelegt und die praktischen Flugübungen durchgeführt zu haben. Die Prüfung ist vor Ort bei Austro Control abzulegen und die Anmeldung zu dieser kostet EUR 43,20.

5.    Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung (75 % der Fragen müssen richtig beantwortet werden) erhalten Sie Ihr Fernpiloten-Zeugnis und dürfen Ihre Drohne auch in der Unterkategorie A2 betreiben.

Sie sind sich nicht sicher, in welche Kategorie Ihre Drohne fällt? Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Termine A2-Theorieprüfung

Sollte eine ausreichende Teilnehmeranzahl nicht erreicht werden, kann der Termin leider nicht stattfinden.
In diesem Fall werden Sie über die Absage schriftlich informiert.

17.01.2025WienAustro Control GmbH (Schnirchgasse 17, 1030 Wien)
07.03.2025WienAustro Control GmbH (Schnirchgasse 17, 1030 Wien)
09.05.2025WienAustro Control GmbH (Schnirchgasse 17, 1030 Wien)
04.07.2025WienAustro Control GmbH (Schnirchgasse 17, 1030 Wien)
29.08.2025WienAustro Control GmbH (Schnirchgasse 17, 1030 Wien)
24.10.2025WienAustro Control GmbH (Schnirchgasse 17, 1030 Wien)
19.12.2025WienAustro Control GmbH (Schnirchgasse 17, 1030 Wien)
   

Anmeldungen finden über , mithilfe des dafür vorgesehenen Antragsformulars, statt. Anmeldeschluss ist jeweils 10 Arbeitstage vor dem genannten Termin. 



HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Welche Kenntnisse muss ich als Drohnenpilot:in nachweisen können?
Wer Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht pilotieren will, muss - zusätzlich zur Registrierung einen Online-Lehrgang mit anschließender Online-Prüfung (40 Multiple-Choice Fragen) absolvieren. Für den Betrieb von Drohnen in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich eine Theorieprüfung mit 30 Multiple-Choice Fragen bei Austro Control abgelegt werden.
Kann man den Kenntnisnachweis auch ablegen, wenn man nicht als Betreiber:in registriert ist?
Die Registrierung ist für den:die Betreiber:in verpflichtend, der Kenntnisnachweis für den Piloten bzw. die Pilotin. Dies muss nicht zwingend dieselbe Person sein. 
Werden die Fragen für den Drohnenführerschein europäisch harmonisiert?
Die Fragen der Kategorie "Open" werden innerhalb Europas mit den EU-Mitgliedsstaaten harmonisiert. Aufgrund der individuellen Bedürfnisse der EU-Mitgliedsstaaten kann es aber zu Abweichungen kommen.
Kann ich den Kompetenznachweis auch im europäischen Ausland ablegen, zum Beispiel in Deutschland?
Der Kompetenznachweis kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig. Jedoch kann die Registrierung als Drohnen-Betreiber:in nur im Mitgliedsstaat des Hauptwohnsitzes bzw. des Geschäftssitzes vorgenommen werden.
Gibt es Lernprogramme zum Fragenkomplex?
Vor dem Ablegen der Online-Prüfung ist ein Online-Training zu absolvieren, welches die Inhalte der Prüfung abdeckt und selbstverständlich ebenso kostenlos verfügbar ist.
Ist die Überprüfung der österreichischen Registrierung bzw. der Kenntnisnachweise auch im Ausland möglich?
Ja, ein Datenaustausch zwischen Behörden ist für diesen Zweck eingerichtet.
Muss man sich im Ausland als Betreiber:in bzw. als Pilot:in ausweisen?
Ja, auch im Ausland muss man die jeweilige Bestätigung vorweisen können.
Wozu braucht es einen Drohnenführerschein?
Das verpflichtende Online-Training und der obligatorische Test tragen zu mehr Sicherheit und weniger (potentiellen) Unfällen bei. Mit einem abgeschlossenen Kenntnisnachweis werden Sie sicherer im Umgang mit Ihrer Drohne.
Was kostet der Drohnenführerschein?
Der Drohnenführerschein ist kostenlos. Lediglich für eine Registrierung als Betreiber:in fallen Kosten in der Höhe von 32,40 EUR an
Gibt es ein Mindestalter für den Drohnenführerschein?
Für die Ablegung des Drohnenführerscheins gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. (Achtung: Für Betreiber:innen einer Drohne gilt ein Mindestalter von 18 Jahren)
Alternativ kann der Flug unter direkter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Fernpiloten stattfinden.
Welches Dokument erhält man nach Ablegung der Online-Prüfung?
Nach erfolgreicher Absolvierung der Online-Prüfung wird die Bestätigung digital zur Verfügung gestellt und kann abgespeichert und auch ausgedruckt werden.
Welche Informationen muss ich bei der Anmeldung angeben?
Sie müssen bei der Anmeldung zur Online-Prüfung Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie eine E-Mail-Adresse angeben. Die E-Mail-Adresse dient Ihnen auch als Benutzename für Ihr Benutzerkonto. Der Kompetenznachweis wird nach Bestehen der Prüfung an diese E-Mail-Adresse versandt. Bitte kontrollieren Sie bei der Eingabe, ob Sie alle Informationen korrekt und ohne Tippfehler angegeben haben. 
Meine Daten für den Drohnenführerschein haben sich geändert – wie kann ich Änderungen vornehmen?
Sollten sich nach Anmeldung bspw. Ihr Name oder Ihre Adresse aufgrund von Heirat oder Umzug ändern, können Sie diese Änderung selbst nach Login vornehmen.
Warum kann ich mich nicht für den Drohnenführerschein anmelden?
Bitte überprüfen Sie, dass die von Ihnen bei der Anmeldung zur Prüfung gewählte E-Mail-Adresse von Ihnen noch nicht benutzt wurde. Haben Sie sich bereits zur Prüfung angemeldet und möchten einen erneuten Versuch starten, benutzen Sie bitte die Login Funktion. Hier können Sie auch Ihr Passwort zurücksetzen. Eine neuerliche Anlegung eines Prüfungslogins ist mit einer bereits belegten E-Mail-Adresse ist nicht möglich.
Was kostet die Prüfung für A2?
Die Prüfung für Kategorie A2 wird als Präsenzprüfung bei Austro Control vor Ort durchgeführt. Für die Anmeldung zur A2 Prüfung werden Kosten in der Höhe von 43,20 EUR berechnet.