COMING SOON: Austro Control Dronespace - NEU

Unsere neue Drohnen-App Austro Control Dronespace (demnächst für iOS und Android verfügbar) bietet Ihnen als Betreiber:in viele Vorteile und soll Sie dabei unterstützen, als Drohnen-Pilot:in einfach und immer sicher unterwegs zu sein. Bereits vor der ersten Inbetriebnahme Ihrer Drohne können Sie sich hier als Betreiber:in registrieren.
Überprüfen Sie vor der Durchführung Ihrer Flüge in wenigen Schritten, ob Sie Ihren Flug bewilligungsfrei durchführen können oder ob für Ihren Flug vorab eine Bewilligung, oder eine Flugfreigabe erforderlich ist. 
Austro Control Dronespace beantwortet Ihnen unkompliziert und zeitnah die wichtigsten Fragen!

Funktionalitäten im Überblick:


  • Abruf von standortbezogenen Informationen über die Luftraumstruktur.
  • Kartenmaterial immer aktuell, basierend auf den offiziellen Luftfahrtkarten von Austro Control
  • Flugplanabgabe und Einholung von Flugfreigaben innerhalb Kontrollzonen über Austro Control Dronespace
  • Kommunikation mit Fluglotsinnen/Fluglotsen
  • Mit der Quick-Check Funktion können Sie sich rasch einen Überblick über für ihren Flug relevante Luftraumbeschränkungen / geografische Zonen verschaffen


  • Berücksichtigung der entsprechenden Rechtsgrundlagen, d.h. es wird gezeigt, ob im gewünschten Fluggebiet der Betrieb grundsätzlich erlaubt oder generell verboten ist bzw. eine spezielle Bewilligung oder Freigabe erforderlich ist.
  • Registrierung als Betreiber:in unbemannter Luftfahrzeuge in Österreich
  • Betreiber:innenkonto inkl. Verwaltung Ihrer entsprechenden Dokumente
  • Verwaltung Ihrer Drohnen
  • Betriebsaufzeichnungen ihrer Flüge
  • Verwaltung von Pilot:innen bei als juristische Person registrierten Betreiber:innen
 
 

Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?

Auch wenn Sie Ihre Drohne ohne Bewilligung in der „Open“ Kategorie betreiben oder Sie über eine Bewilligung in der „Specific“ Kategorie verfügen, können Sonderregelungen für bestimmte Gebiete gelten.

Gemäß den österreichischen Luftverkehrsregeln dürfen Flüge in folgenden Gebieten nur mit vorheriger Bewilligung oder Zustimmung von Austro Control bzw. von anderen Behörden durchgeführt werden:

  • Kontrollzonen: Vor Betrieb der Drohne in der Nähe von Flughäfen ist die Zustimmung der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle einzuholen.
  • Sicherheitszonen: Hier ist die Beantragung einer gesonderten Bewilligung erforderlich. 
  • Flugbeschränkungsgebiete (zB Wien, Neusiedler See, Rheindelta): Hier ist die Beantragung einer gesonderten Bewilligung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Drohnen unter 250 g, welche unter 30 m über Grund betrieben werden keiner Betriebsbewilligung mehr bedürfen. 
  • Flugplätze: Nahe unkontrollierten Flugplätzen ist vor Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges der Betrieb nur mehr außerhalb der Flugplatz-Betriebszeiten gestattet. Die Betriebszeiten der Flugplätze können Sie aus dem Luftfahrthandbuch Österreich (AIP Austria) entnehmen.
  • Militärische Kontrollzonen: Vor Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Militärflugleitung einzuholen.
  • Militärische Flugplatzverkehrszonen: Vor Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Militärflugleitung einzuholen.
  • Militärische Nahkontrollbezirke: Vor Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Militärflugleitung einzuholen.
  • Militärische Flugbeschränkungsgebiete: Für den Betrieb ist eine gesonderte Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung bzw. der zuständigen Militärflugleitung erforderlich.
  • Sicherheitszonen von Militärflugplätzen: Für den Betrieb ist eine gesonderte Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung erforderlich.

Die oben genannten Gebiete sind in der von Austro Control zur Verfügung gestellten Online-Karte abrufbar.


Wir freuen uns auf Ihr !