Was muss vor Beantragung einer Betriebsbewilligung für die Specific Kategorie beachtet werden?
- Die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Betriebsbewilligung ist ausschließlich mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular möglich. Dem Antrag ist eine Risikobewertung (SORA) beizulegen, Details für die Anfertigung einer solchen Risikobewertung finden sich in den Easy Access Rules der EASA. Diese sowie die entsprechenden Antragsformulare werden im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.
- Fällt der Betrieb unter ein sogenanntes Standard Szenario, wurde für die entsprechende Einsatzart bereits eine Risikobewertung durchgeführt und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und Auflagen festgelegt. Der:Die Betreiber:in muss daher keine Risikobewertung mehr durchführen, es ist ausreichend, wenn die Übereinstimmung des Betriebs mit dem entsprechenden Szenario und die Einhaltung der festgelegten Auflagen erklärt wird. Der Eingang dieser Deklaration wird durch die Austro Control bestätigt, danach kann der Betrieb aufgenommen werden. Die Antragsformulare für die Erklärung werden ebenfalls im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.
ACHTUNG
Bitte beachten Sie, dass hier Gebühren nach der ACGV anfallen können.
Eine Übersicht über diese Gebiete sowie weitere Informationen finden sie hier und im Austro Control Dronespace System.
Welche Flüge können in der „Specific“ Kategorie nicht durchgeführt werden?
Folgende Flüge fallen jedenfalls in die „Certified“ Kategorie:
- Transport von Personen
- Transport von Gefahrgut
- Flüge über Menschenansammlungen mit Drohnen von über 3 Metern Größe
Die Regelungen für die Kategorie „Certified“ sind derzeit auf europäischer Ebene noch in Ausarbeitung. Derzeit ist daher in diesen Fällen eine Ausstellung von Bewilligungen noch nicht möglich.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Alternativ kann statt des Antrags eine Deklaration ausreichend sein, wenn für den vorgesehenen Einsatz bereits eine Risikobewertung durchgeführt und als sogenanntes Standardszenario veröffentlicht wurde.
Wer über ein gesondertes UAS-Betreiberzeugnis verfügt (Light UAS operator certificate, kurz LUC) kann innerhalb definierter Privilegien Flüge auch ohne Betriebsbewilligung durchführen.
Für Einsätze in der Kategorie „Specific“ hängt die Schulung von der Art des Einsatzes ab.
Wenn der Einsatz unter ein Standard-Szenario fällt, muss der:die Fernpilot:in:
ein Zertifikat über die theoretische Ausbildung für Einsätze unter Standard-Szenarien besitzen,
eine Bestätigung über die praktische Ausbildung für STS-01 vorweisen können.
Beides wird durch den erfolgreichen Abschluss eines Online-Trainings erworben.
Sowohl das Zertifikat als auch die Bestätigung können von der zuständigen Behörde oder einer beauftragten Stelle ausgestellt werden.
Wenn kein Standard-Szenario vorliegt, muss nach der Risikoanalyse ein passender Schulungsvorschlag bei der nationalen Luftfahrtbehörde eingereicht werden.
Diese prüft in jedem Einzelfall die Eignung und bestätigt – sofern anerkannt – im Rahmen der Betriebsgenehmigung den notwendigen Schulungsumfang.
Wenn der Einsatz im Rahmen eines Standard-Szenarios und mit einem geeigneten Drohnentyp durchgeführt wird, genügt die Abgabe einer Erklärung an Austro Control.
Anschließend muss die Bestätigung über den Erhalt und die Vollständigkeit abgewartet werden.
Für alle anderen Einsätze in der Kategorie „Specific“ ist eine Betriebsgenehmigung von Austro Control erforderlich.
In bestimmten geografischen Gebieten (z. B. in der Nähe von Flughäfen oder in Flugverbotszonen) ist zusätzlich eine Genehmigung durch Austro Control oder andere zuständige Stellen erforderlich – selbst wenn bereits eine Betriebsgenehmigung für die Kategorie „Specific“ vorliegt.
Wenn Sie in dieser Kategorie fliegen, müssen Sie:
sicherstellen, dass die Drohne die Registrierungsnummer des:der Betreiber:in gut sichtbar trägt (z. B. als Aufkleber) und dass dieselbe Nummer im System zur Fernidentifikation hinterlegt ist;
betriebliche Verfahren entwickeln (schriftlich, wenn Sie mehr als eine:n Fernpilot:in beschäftigen; andernfalls genügt die Befolgung der vom Hersteller definierten Verfahren im Benutzerhandbuch);
sicherstellen, dass keine Funkstörungen vorliegen, die den Steuer- und Kontrolllink der Drohne beeinträchtigen könnten;
für jeden Einsatz eine:n verantwortliche:n Fernpilot:in benennen – es muss jederzeit klar erkennbar sein, wer die Verantwortung für den jeweiligen Flug trägt;
sicherstellen, dass der:die Fernpilot:in und das unterstützende Personal mit dem Benutzerhandbuch und den betrieblichen Verfahren vertraut sind, über die notwendige Kompetenz verfügen und über aktuelle Informationen zu geografischen Zonen (z. B. von Austro Control) informiert sind;
sicherstellen, dass die Karten im Geo-Awareness-System der Drohne aktuell sind (sofern Geo-Awareness in der jeweiligen geografischen Zone erforderlich ist);
sicherstellen, dass – sofern es sich nicht um ein selbstgebautes Gerät handelt – eine CE-Konformitätserklärung vorliegt und die entsprechende Klassifizierungskennzeichnung (Klasse 0 bis 4) am Luftfahrzeug angebracht ist;
sicherstellen, dass alle beteiligten Personen über die Risiken der Unterkategorien A2 und A3 informiert sind;
sicherstellen, dass jeder Flug innerhalb der in der Erklärung oder Genehmigung festgelegten Grenzen erfolgt;
Verfahren zur Absicherung des Einsatzes entwickeln;
geeignete Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff und störende Einflüsse etablieren;
den Datenschutz betroffener Personen gewährleisten; unter Umständen kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch die zuständige Luftfahrtbehörde erforderlich sein;
dem:der Fernpilot:in Leitlinien zur Minimierung von Lärm und Emissionen zur Verfügung stellen;
sicherstellen, dass alle im Einsatz befindlichen Personen die Anforderungen der Kategorie „Specific“ erfüllen;
alle Drohnenflüge dokumentieren und geeignete Aufzeichnungen führen;
die Drohne in einem sicheren und geeigneten Zustand halten, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

