Im europäischen Regulativ sind technische Mindestanforderungen für Drohnen in der „Open“-Kategorie festgelegt, die ab dem 01.01.2024 verbindlich eine CIL-Kennzeichnung (Class Identification Label) vorschreiben.

 

Ob Ihre Drohne ein solches Kennzeichen trägt, erkennen Sie an der Verpackung oder direkt am Gerät: Das Klassenkennzeichen und die entsprechende Nummer müssen sichtbar angebracht sein. Ab 01.01.2024 müssen alle neuen Geräte die am Markt angeboten werden über ein Class Identification Label verfügen. 
Die EASA hat auf ihrer Website eine Liste mit Drohnen bereitgestellt, welche bereits ein Klassenkennzeichen erhalten haben.



Symbol für die Drohnenklassifizierung C0 gemäß EU-Verordnung – Kennzeichnung für besonders leichte Drohnen unter 250 Gramm.
 

Bestimmen Sie anhand der Tabelle die für Ihre Drohne anwendbaren Bestimmungen:

Übersichtstabelle zur OPEN-Kategorie der EU-Drohnenverordnung mit Unterkategorien A1, A2 und A3, einschließlich Angaben zu Flughöhe, Gerätetypen, Registrierungspflicht und erforderlichen Kompetenzen der Drohnenpilot:innen.

EASA IAM Hub - Europäische Plattform für Drohnebetreiber:innen

Der EASA IAM Hub (Innovative Air Mobility Hub) ist das zentrale Portal für Drohnenbetreiber:innen innerhalb der EU. Hier können Sie sich als Fernpilot:in oder Betreiber:in über sämliche UAS-Modelle, Remote-IDs sowie C5-Kits informieren, die bereits über eine gültige Klassenidentifizierungskennzeichnung gemäß Verordnung (EU) 2019/945 verfügen.