HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Worin liegt der Sinn einer EU-weiten Regulierung?
Um die Chancen der Technologie „Drohne“ nicht ungenützt zu lassen, gleichzeitig jedoch ein größtmögliches Maß an Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten, hat die Europäische Union europaweit gültige Regelungen für die Drohnennutzung erlassen, die seit dem 31.12.2020 in allen Mitgliedsstaaten gelten.
Welche Kategorien gibt es?
Die EU-Drohnenverordnung unterteilt den Betrieb von Drohnen in drei Kategorien. Nach Gewicht und Einsatzumgebung unterscheiden sie sich in "open", "specific" und "certified".
Grundsätzlich definiert die Höhe des Risikos die Auflagen. Das bedeutet: Je schwerer die Drohne, desto größer der Abstand zu unbeteiligten Personen. In der Kategorie 'open' beträgt die maximal erlaubte Höhe 120 Meter und es muss stets eine direkte Sichtverbindung zur Drohne bestehen.
Grundsätzlich definiert die Höhe des Risikos die Auflagen. Das bedeutet: Je schwerer die Drohne, desto größer der Abstand zu unbeteiligten Personen. In der Kategorie 'open' beträgt die maximal erlaubte Höhe 120 Meter und es muss stets eine direkte Sichtverbindung zur Drohne bestehen.
Gibt es Flugverbotszonen für Drohnen?
Ja, Drohnen dürfen nicht überall genutzt werden. In der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen etwa ist das Fliegen nicht erlaubt. Mit der Dronespace-App der Austro Control können Sie sich jederzeit vergewissern, ob Sie in dem von Ihnen gewünschten Gebiet fliegen dürfen, oder nicht. Darüber hinaus sind die Flugverbotszonen auch tagesaktuell als Desktop-Karte verfügbar.
Muss ich auch im europäischen Regulativ meine Drohne versichern?
Ja, die Versicherungspflichten bleiben aufrecht und sind weiterhin im Luftfahrtgesetz geregelt. Nehmen Sie dazu am besten Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.
Woher weiß ich, in welche Kategorie meine Drohne fällt?
Wenn Ihre Drohne über eine CIL-Kennzeichnung verfügt, ist die Kategorie angegeben. Sollte Ihre Drohne über keine CIL-Kennzeichnung verfügen, ist das Gewicht des Geräts wichtig. Eine Überblick zur besseren Orientierung finden Sie hier, beachten Sie auch unsere Checkliste für die gängigsten Geräte.
Meine Drohne hat keine CIL-Kennzeichnung der erwähnten Klassen C0 bis C4. Kann ich sie trotzdem im europäischen Regulativ weiterhin verwenden bzw. benötige ich dann jedenfalls eine Bewilligung der Austro Control?
Wenn die Drohne in der "Open" Kategorie verwendet wird, ist hierfür eine Bewilligung der Austro Control nicht erforderlich. Seit dem 01.01.2024 können auch Drohnen ohne CIL-Kennzeichnung in der "Open" Kategorie verwendet werden, sofern gewisse Gewichtsgrenzen (bis 249 g für den Betrieb in A1) nicht überschritten und die Vorgaben der Kategorie A1 eingehalten werden. Der:die Betreiber:in der Drohne muss sich lediglich online registrieren und sicherstellen, dass alle Drohnenpiloten bzw. Drohnenpilotinnen die notwendige Kompetenz aufweisen. Alle anderen Drohnen die mit keinem Class Identification Label versehen sind, können ab dem 01.01.2024 in der Kategorie A3 weiter betrieben werden.
Darf ich meine alte Drohne ohne CIL in der Kategorie "Open" weiterhin fliegen?
Ja, aber Sie müssen einige Bestimmungen beachten. Grundsätzlich gilt die Übergangsfrist für nicht CE-klassenkonforme Drohnen und Selbstbauten bis 1.1.2024. Geräte bis 249 g dürfen auch ohne Class Identification Label (CIL) in Kategorie A1 weiter betrieben werden, alle anderen Geräte ohne CIL können in der Kategorie A3 weiter genutzt werden.
Meine Drohne hat weniger als 250 g, aber eine Kamera. Muss ich mich registrieren und den Test machen?
Ja, eine Registrierung ist jedenfalls notwendig. Sie müssen allerdings keinen Online-Test absolvieren.
Meine Drohne hat mehr als 250g aber weniger als 900g Startgewicht. Muss ich den Test absolvieren? Oder reicht die Registrierung?
Ja. Sie müssen einen Online-Kurs sowie einen Online-Test absolvieren. Eine Registrierung ist ebenfalls notwendig. Vergessen Sie nicht auf eine entsprechende Versicherung und das Anbringen der Registrierungsnummer an Ihrem Gerät.
Wer ist verantwortlich dafür, dass UAS während ihres Betriebs konform bleiben?
Die Verantwortung liegt bei den UAS-Betreiber:innen selbst. Sie müssen sicherstellen, dass die Drohnen konform zu den geltenden Anforderungen bleiben und keine unzulässigen Änderungen vornehmen.
Dürfen Betreiber:innen Änderungen an ihren UAS vornehmen?
UAS-Betreiber:innen dürfen keine Änderungen oder Modifikationen an UAS der Klasse C0, C1, C2, C3 oder C4 vornehmen, die gegen die Produktanforderungen verstoßen, außer die Änderung ist von den Hersteller:innen vorgesehen und dokumentiert.
Welche Art von Modifikationen am UAS sind explizit verboten?
Modifikationen, die das Gewicht, den Schwerpunkt oder die Leistung des UAS beeinflussen und dadurch außerhalb der Spezifikationen der Hersteller:innen liegen, sind verboten.
Ist der Austausch von Bauteilen zur Wartung des UAS als Modifikation zu betrachten?
Nein, der Austausch eines Bauteils durch ein gleichartiges Originalbauteil oder ein vom Hersteller genehmigtes Teil zu Wartungszwecken gilt nicht als Änderung oder Modifikation.
Unter welchen Bedingungen darf eine Nutzlast an UAS angebracht werden?
Das Anbringen einer Nutzlast ist erlaubt, sofern dies den Herstelleranweisungen entspricht und die Drohne dafür vorgesehen ist.
Was passiert, wenn eine Nutzlast oder eine Modifikation des UAS nicht den Anforderungen entspricht?
In solchen Fällen wird die CIL-Kennzeichnung ungültig. Das modifizierte UAS darf dann nur noch in der „specific“ Kategorie betrieben werden.
Gibt es Ausnahmen für UAS mit der Klassenkennzeichnung C4?
Ja, Änderungen an UAS mit der Klassenkennzeichnung C4 sind zulässig. Diese können als „privat gebaute“ UAS gelten und weiterhin in der Unterkategorie A3 der „offenen“ Kategorie betrieben werden.
Was bedeutet die "Specific" Kategorie?
Diese Kategorie ist für solche Drohneneinsätze vorgesehen, die eine oder mehrere Vorgaben der Kategorie "Open" überschreiten (z.B. Flüge über 120 Meter, Fliegen außerhalb der Sichtverbindung). Die hierfür erforderliche Betriebsbewilligung muss von Austro Control eingeholt werden. Für den Antrag der Betriebsbewilligung muss eine Risikobewertung des Einsatzes nach geltenden Vorschriften eingebracht werden.
Alternativ kann statt des Antrags eine Deklaration ausreichend sein, wenn für den vorgesehenen Einsatz bereits eine Risikobewertung durchgeführt und als sogenanntes Standardszenario veröffentlicht wurde.
Wer über ein gesondertes UAS-Betreiberzeugnis verfügt (Light UAS operator certificate, kurz LUC) kann innerhalb definierter Privilegien Flüge auch ohne Betriebsbewilligung durchführen.
Alternativ kann statt des Antrags eine Deklaration ausreichend sein, wenn für den vorgesehenen Einsatz bereits eine Risikobewertung durchgeführt und als sogenanntes Standardszenario veröffentlicht wurde.
Wer über ein gesondertes UAS-Betreiberzeugnis verfügt (Light UAS operator certificate, kurz LUC) kann innerhalb definierter Privilegien Flüge auch ohne Betriebsbewilligung durchführen.
Was muss der:die Fernpilot:in nachweisen, um in der Kategorie "Specific“ eine Drohne fliegen zu können?
Bei einem Betrieb, der unter diese Kategorie fällt, hängt die Schulung von der Komplexität des Betriebs selbst ab. Die notwendige Schulung hängt daher von der mit dem Antrag einzureichenden Risikobewertung ab.
Wann ist die Kategorie "Certified" für mich relevant?
Die "Certified" Kategorie ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar zur bemannten Luftfahrt ist. Diese Kategorie sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät für den Personen- oder Gefahrguttransport genutzt wird.
Welche Kenntnisse muss ich als Drohnenpilot:in nachweisen können?
Wer Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht pilotieren will, muss - zusätzlich zur Registrierung einen Online-Lehrgang mit anschließender Online-Prüfung (40 Multiple-Choice Fragen) absolvieren. Für den Betrieb von Drohnen in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich eine Theorieprüfung mit 30 Multiple-Choice Fragen bei Austro Control abgelegt werden.
Kann man den Kenntnisnachweis auch ablegen, wenn man nicht als Betreiber:in registriert ist?
Die Registrierung ist für den:die Betreiber:in verpflichtend, der Kenntnisnachweis für den Piloten bzw. die Pilotin. Dies muss nicht zwingend dieselbe Person sein.
Werden die Fragen für den Drohnenführerschein europäisch harmonisiert?
Die Fragen der Kategorie "Open" werden innerhalb Europas mit den EU-Mitgliedsstaaten harmonisiert. Aufgrund der individuellen Bedürfnisse der EU-Mitgliedsstaaten kann es aber zu Abweichungen kommen.
Kann ich den Kompetenznachweis auch im europäischen Ausland ablegen, zum Beispiel in Deutschland?
Der Kompetenznachweis kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig. Jedoch kann die Registrierung als Drohnen-Betreiber:in nur im Mitgliedsstaat des Hauptwohnsitzes bzw. des Geschäftssitzes vorgenommen werden.
Gibt es Lernprogramme zum Fragenkomplex?
Vor dem Ablegen der Online-Prüfung ist ein Online-Training zu absolvieren, welches die Inhalte der Prüfung abdeckt und selbstverständlich ebenso kostenlos verfügbar ist.
Ist die Überprüfung der österreichischen Registrierung bzw. der Kenntnisnachweise auch im Ausland möglich?
Ja, ein Datenaustausch zwischen Behörden ist für diesen Zweck eingerichtet.
Muss man sich im Ausland als Betreiber:in bzw. als Pilot:in ausweisen?
Ja, auch im Ausland muss man die jeweilige Bestätigung vorweisen können.
Wozu braucht es einen Drohnenführerschein?
Das verpflichtende Online-Training und der obligatorische Test tragen zu mehr Sicherheit und weniger (potentiellen) Unfällen bei. Mit einem abgeschlossenen Kenntnisnachweis werden Sie sicherer im Umgang mit Ihrer Drohne.
Was kostet der Drohnenführerschein?
Der Drohnenführerschein ist kostenlos. Lediglich für eine Registrierung als Betreiber:in fallen Kosten in der Höhe von 32,40 EUR an
Gibt es ein Mindestalter für den Drohnenführerschein?
Für die Ablegung des Drohnenführerscheins gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. (Achtung: Für Betreiber:innen einer Drohne gilt ein Mindestalter von 18 Jahren)
Alternativ kann der Flug unter direkter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Fernpiloten stattfinden.
Alternativ kann der Flug unter direkter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Fernpiloten stattfinden.
Welches Dokument erhält man nach Ablegung der Online-Prüfung?
Nach erfolgreicher Absolvierung der Online-Prüfung wird die Bestätigung digital zur Verfügung gestellt und kann abgespeichert und auch ausgedruckt werden.
Welche Informationen muss ich bei der Anmeldung angeben?
Sie müssen bei der Anmeldung zur Online-Prüfung Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie eine E-Mail-Adresse angeben. Die E-Mail-Adresse dient Ihnen auch als Benutzename für Ihr Benutzerkonto. Der Kompetenznachweis wird nach Bestehen der Prüfung an diese E-Mail-Adresse versandt. Bitte kontrollieren Sie bei der Eingabe, ob Sie alle Informationen korrekt und ohne Tippfehler angegeben haben.
Meine Daten für den Drohnenführerschein haben sich geändert – wie kann ich Änderungen vornehmen?
Sollten sich nach Anmeldung bspw. Ihr Name oder Ihre Adresse aufgrund von Heirat oder Umzug ändern, können Sie diese Änderung selbst nach Login vornehmen.
Warum kann ich mich nicht für den Drohnenführerschein anmelden?
Bitte überprüfen Sie, dass die von Ihnen bei der Anmeldung zur Prüfung gewählte E-Mail-Adresse von Ihnen noch nicht benutzt wurde. Haben Sie sich bereits zur Prüfung angemeldet und möchten einen erneuten Versuch starten, benutzen Sie bitte die Login Funktion. Hier können Sie auch Ihr Passwort zurücksetzen. Eine neuerliche Anlegung eines Prüfungslogins ist mit einer bereits belegten E-Mail-Adresse ist nicht möglich.
Was kostet die Prüfung für A2?
Die Prüfung für Kategorie A2 wird als Präsenzprüfung bei Austro Control vor Ort durchgeführt. Für die Anmeldung zur A2 Prüfung werden Kosten in der Höhe von 43,20 EUR berechnet.
Welche Funktionalitäten bietet Austro Control Dronespace?
Folgende Funktionalitäten finden Sie bei Austro Control Dronespace NEU:
- Abruf von standortbezogenen Informationen über die Luftraumstruktur.
- Kartenmaterial immer aktuell, basierend auf den offiziellen Luftfahrtkarten von Austro Control
- Flugplanabgabe und Einholung von Flugfreigaben innerhalb Kontrollzonen über Austro Control Dronespace
- Kommunikation mit Fluglotsinnen/Fluglotsen
- Mit der Quick-Check Funktion können Sie sich rasch einen Überblick über für ihren Flug relevante Luftraumbeschränkungen / geografische Zonen verschaffen
- Berücksichtigung der entsprechenden Rechtsgrundlagen, d.h. es wird gezeigt, ob im gewünschten Fluggebiet der Betrieb grundsätzlich erlaubt oder generell verboten ist bzw. eine spezielle Bewilligung oder Freigabe erforderlich ist.
- Registrierung als Betreiber:in unbemannter Luftfahrzeuge in Österreich
- Betreiber:innenkonto inkl. Verwaltung Ihrer entsprechenden Dokumente
- Verwaltung Ihrer Drohnen
- Betriebsaufzeichnungen ihrer Flüge
- Verwaltung von Pilot:innen bei als juristische Person registrierten Betreiber:innen
Ich habe die bereits seit einigen Jahren verfügbare Drone Space App installiert. Kann ich diese App weiterhin verwenden?
Unsere alte Drone Space App ist nach Inbetriebnahme der neuen Austro Control Dronespace App nicht mehr verfügbar . Sollten Sie die Vorgänger-App noch am Gerät installiert haben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass keine Updates mehr integriert werden und die App somit mangels aktueller Daten nicht mehr verwendet werden kann.
Wie kann ich mich als Drohnenbetreiber:in registrieren?
Nach Erstellung Ihres Benutzer:innenkontos können Sie sich entweder als neue:r Betreiber:in registrieren, oder Ihre bereits erfolgte Registrierung in das neue System übertragen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Anleitungen "Als Betreiber:in registrieren" oder „Konto erstellen mit bestehender Registrierung“.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Anleitungen "Als Betreiber:in registrieren" oder „Konto erstellen mit bestehender Registrierung“.
Ich habe eine bestehende Betreiber:innenregistrierung, muss ich mich jetzt neu registrieren?
Wenn Sie bereits eine gültige Betreiber:innenregistrierung besitzen, müssen Sie sich nicht erneut registrieren. Wenn Sie Austro Control Dronespace nutzen möchten, können Sie die bestehende Registrierung in wenigen Schritten in das Austro Control Dronespace System übertragen. Dazu müssen Sie lediglich Ihre Registrierungsnummer und Ihren PIN (hierbei handelt es sich um die fett gedruckten drei Ziffern auf Ihrer Betreiberregistrierungs-Rechnung) im System anmelden.
Eine genaue Übersicht zum Anmeldeprozess für Betreiber:innen mit gültiger Registrierungsnummer finden Sie in unserem Guide „Konto erstellen mit bestehender Registrierung“.
Eine genaue Übersicht zum Anmeldeprozess für Betreiber:innen mit gültiger Registrierungsnummer finden Sie in unserem Guide „Konto erstellen mit bestehender Registrierung“.
Ich habe eine bestehende Betreiber:innenregistrierung, bekomme aber eine Fehlermeldung beim Anmeldeversuch. Wie kann ich diesen Fehler beheben?
Betreiber:in ist natürliche Person
Bitte überprüfen Sie folgende Punkte:
Betreiber:in ist juristische Person
Bitte überprüfen Sie folgende Punkte:
Bitte überprüfen Sie folgende Punkte:
- Stimmen Name und Nachname, den Sie bei der Anmeldung im System eingegeben haben, mit dem auf der Registrierungsbestätigung stehenden Namen überein?
- Die 3-stellige PIN, die auf der Rechnung am Ende der Registrierungsnummer angehängt ist, darf nicht in das „Registrierungsnummer“-Feld miteingetragen werden.
- Ist Ihnen bei der Eingabe der Registrierungsnummer ein Tippfehler unterlaufen?
- Mehr Informationen finden Sie in unserem Guide zum Anmeldeprozess für Betreiber:innen mit gültiger Registrierungsnummer: „Konto erstellen mit bestehender Registrierung“
Betreiber:in ist juristische Person
Bitte überprüfen Sie folgende Punkte:
- Stimmt der Name und Nachname, den Sie bei der Registrierung eingegeben haben, auch mit dem der zuletzt eingetragenen vertretungsbefugten Person Ihrer Organisation überein?
- Die 3-stellige PIN, die auf der Rechnung am Ende der Registrierungsnummer angehängt ist, darf nicht in das „Registrierungsnummer“-Feld miteingetragen werden.
- Ist Ihnen bei der Eingabe der Registrierungsnummer ein Tippfehler unterlaufen?
- Mehr Informationen finden Sie in unserem Guide zum Anmeldeprozess für Betreiber:innen mit gültiger Registrierungsnummer: „Konto erstellen mit bestehender Registrierung“
Ich besitze mehrere Registrierungsnummern - mit welcher soll ich mich anmelden?
Eine mehrmalige Registrierung durch eine:n Betreiber:in verstößt gegen Art. 14 der Verordnung (EU) 2019/947. Im Zuge der Registrierung haben Sie sich selbst als Betreiber:in registriert, die Registrierung von einzelnen Drohnen ist nicht erforderlich.
Bitte teilen Sie uns die Registrierungsnummer(n) mit, die storniert werden soll(en) und bringen auf all Ihren Fluggeräten dieselbe Registrierungsnummer an. Wir empfehlen Ihnen die Beibehaltung der zuletzt vorgenommenen Registrierung, da diese am längsten gültig ist.
Bitte teilen Sie uns die Registrierungsnummer(n) mit, die storniert werden soll(en) und bringen auf all Ihren Fluggeräten dieselbe Registrierungsnummer an. Wir empfehlen Ihnen die Beibehaltung der zuletzt vorgenommenen Registrierung, da diese am längsten gültig ist.
Der Zahlungsprozess kann nicht abgeschlossen werden - welche Optionen habe ich?
Die Bezahlung für den Registrierungsprozess kann mittels Kredit- und Debitkarten (neu ausgestellte Bankomatkarte) abgeschlossen werden. Diese Debitkarten werden/wurden von den Firmen Visa oder Mastercard ausgestellt – diese Auswähloption erscheint beim Bezahlvorgang. Sollten Sie diese Art von Karte (noch) nicht besitzen, ersuchen wir um Rücksprache mit Ihrem Bankinstitut.
Geben Sie bitte hierfür die 16-stellige Kartennummer Ihrer Debitkarte an (nicht den IBAN). Die Bezahlung mit einer alten Bankomatkarte funktioniert nicht! Achten Sie zudem bitte auch darauf, dass die Debitkarte für Onlinezahlungen freigeschaltet ist.
Sollte das Problem weiterhin bestehen, kontaktieren Sie uns bitte über dronespace@austrocontrol.at.
Geben Sie bitte hierfür die 16-stellige Kartennummer Ihrer Debitkarte an (nicht den IBAN). Die Bezahlung mit einer alten Bankomatkarte funktioniert nicht! Achten Sie zudem bitte auch darauf, dass die Debitkarte für Onlinezahlungen freigeschaltet ist.
Sollte das Problem weiterhin bestehen, kontaktieren Sie uns bitte über dronespace@austrocontrol.at.
Meine Betreiber:innenregistrierung läuft in Kürze ab, muss ich mich jetzt neu registrieren?
Sie können Ihre Betreiber:innenregistrierung direkt über das Austro Control Dronespace System verlängern. Eine neue Durchführung des Registrierungsprozesses ist somit nicht notwendig. Sie erhalten kurz vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihrer bestehenden Registrierung weitere Informationen, welche Schritte notwendig sind, um die Registrierung verlängern zu können.
Wo finde ich die Details zu meinem Benutzer:innenkonto?
Standortbezogene Informationen zur Luftraumstruktur können im Menüpunkt „Karte“ (linkes Icon in der Menü-Leiste unten) abgerufen werden. Wählen Sie für die Überprüfung eine Drohne aus und stellen Sie die beabsichtigte Flughöhe und den Radius durch Anklicken der Schaltflächen ein. Nach Auswahl wird angezeigt, ob am aktuellen Standort ein Flug erlaubt oder verboten ist. Die verschiedenen Lufträume sind auf der Karte farbig schattiert. Nähere Informationen zu den Lufträumen und weitere Hinweise erhalten Sie durch Anklicken des Buttons „Flug erlaubt“ bzw. „Flug verboten“.
Warum wird mein Standort nicht erkannt?
Für die Erkennung des Standortes ist es erforderlich, dass die App auf Ihre GPS-Position zugreifen darf. Erlauben Sie dies in den Einstellungen Ihres Gerätes.
Wie kann ich prüfen, ob ich an einem bestimmten Ort fliegen darf?
Um Informationen zur Luftraumstruktur zu erhalten, klicken Sie an einen beliebigen Ort in der Karte. Nach der Ortsauswahl wird angezeigt, ob am aktuellen Standort ein Flug erlaubt oder verboten ist.
Alternativ kann auch eine Adresse durch Anklicken des Such-Icons am linken oberen Rand des Bildschirms eingegeben werden.
Alternativ kann auch eine Adresse durch Anklicken des Such-Icons am linken oberen Rand des Bildschirms eingegeben werden.
Was bedeuten die Farben auf der Karte?
Dunkelblau: Flugplanabgabe erforderlich
Orange: Zonen mit Flugbeschränkungen, oder Autorisierungsbedarf von anderen Akteuren (bspsw. BMLV)
Hellblau: Information
Rot: Flug für Drohnen nicht erlaubt
Orange: Zonen mit Flugbeschränkungen, oder Autorisierungsbedarf von anderen Akteuren (bspsw. BMLV)
Hellblau: Information
Rot: Flug für Drohnen nicht erlaubt
Was bedeuten die Abkürzungen in der Zonenbeschreibung?
- SFC: „Surface“ (Erdboden)
- AGL: „Above Ground Level“ (Höhe über Grund)
- H24: 24 Stunden aktiv
- UNL: „unlimitiert“
- NOTAM: Notice to Airmen / Notice to Air Missions
Ich möchte meine Stammdaten ändern, wo kann ich das machen?
Die Stammdaten können grundsätzlich nicht selbst adaptiert werden, eine Ausnahme bilden hier Ihr akademischer Titel, Ihre Telefonnummer und Ihre Versicherungspolizzennummer. Um die anderen Stammdaten ändern zu können, können Sie uns gerne die Änderungen per E-Mail an dronespace@austrocontrol.at, unter Bekanntgabe Ihrer Registrierungsnummer, mitteilen. Bitte übermitteln Sie uns zudem die entsprechenden Dokumente, wie beispielsweise die Heiratsurkunde.
Die vertretungsbefugte Person meiner Organisation (juristische Person) hat sich geändert, wie kann ich dies in meinem Konto aktualisieren?
Bitte übermitteln Sie uns die Daten der neuen vertretungsbefugten Person per E-Mail an dronespace@austrocontrol.at. Wir werden diese Änderung gerne für Sie in Ihrem Konto übernehmen.
Finde ich alle Informationen, die ich zum Flug durchführen brauche, auf der Karte?
Auf der interaktiven Karte werden nur luftraumrelevante Informationen zur Durchführung Ihres Fluges angegeben. Die Karte zeigt Ihnen jedoch keine Informationen zu etwaigen zusätzlichen Regeln und Vorgaben, die auf Ihren Flug zutreffen, an(z.B. naturschutzrechtliche Vorgaben).
Zudem empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit den Wetterbedingungen am Tag des Fluges vertraut machen und während des Fluges auf andere Luftraumteilnehmer achten.
Zudem empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit den Wetterbedingungen am Tag des Fluges vertraut machen und während des Fluges auf andere Luftraumteilnehmer achten.
Kann ich über die Karte Anträge für meine Flugvorhaben einreichen?
Bitte bringen Sie Anträge für Bewilligungen, zB für Flüge in Flugbeschränkungsgebieten oder die Kategorie Specific, weiterhin über dronespace@austrocontrol.at ein. Die dafür notwendigen Antragsformulare finden sie auf https://www.dronespace.at/downloads
Kann ich nun alle wichtigen Schritte für meinen Drohnenflug über die Dronespace Plattform machen?
Sie können die Registrierung als „Betreiber:in unbemannter Luftfahrzeuge“ sowie die Einholung der Zustimmung der Flugsicherung in Kontrollzonen in unserem Austro Control Dronespace System durchführen.
Anträge bringen Sie bitte in gewohnter Form bei dronespace@austrocontrol.at ein. Die dafür notwendigen Antragsformulare finden sie auf https://www.dronespace.at/downloads.
Anträge bringen Sie bitte in gewohnter Form bei dronespace@austrocontrol.at ein. Die dafür notwendigen Antragsformulare finden sie auf https://www.dronespace.at/downloads.
Muss überall in Österreich ein „Flugplan“ aufgegeben werden?
Die Abgabe eines Flugplanes ist nur innerhalb von Kontrollzonen verpflichtend. Diese sind auf der Karte in dunkelblau markiert. Wir empfehlen Ihnen aber, ortsunabhängig Ihren Flugplan abzugeben.
Kann ich beim Start des Austro Control Dronespace Systems sofort Freigaben in Kontrollzonen einholen?
Das Austro Control Dronespace System wird in zwei Phasen ausgerollt:
Am 10.10.2023 startet das System mit allen Funktionen, außer der Flugfreigabe in Kontrollzonen. Eine Flugfreigabe müssen Sie weiterhin über einen Telefonanruf bei der entsprechenden Flugverkehrsstelle einholen.
Die dafür erforderlichen Telefonnummern finden sie hier:
Am 10.10.2023 startet das System mit allen Funktionen, außer der Flugfreigabe in Kontrollzonen. Eine Flugfreigabe müssen Sie weiterhin über einen Telefonanruf bei der entsprechenden Flugverkehrsstelle einholen.
Die dafür erforderlichen Telefonnummern finden sie hier:
- Flugplatzkontrollstelle Innsbruck +43 5 1703 6612
- Flugplatzkontrollstelle Wien +43 5 1703 3222
- Flugplatzkontrollstelle Graz +43 5 1703 6712
- Flugplatzkontrollstelle Linz +43 5 1703 6410
- Flugplatzkontrollstelle Salzburg +43 5 1703 6510
- Flugplatzkontrollstelle Klagenfurt +43 51703 6810
- Vollbetriebab dem 24.10.2023. Ab diesem Tag werden Flüge von unseren Fluglotsinnen und Fluglotsen über das System freigegeben. Alle Systemfunktionalitäten sind nun aktiv. Anrufe an die Flugverkehrsstellen für Flugfreigaben werden nicht mehr entgegengenommen.
Warum kann ich keinen Flugplan über vier Stunden Dauer eingeben?
Es ist uns ein Anliegen, dass Flugvorhaben, die im Dronespace System eingetragen werden, so genau wie möglich der tatsächlichen Luftraumnutzung entsprechen.
Falls Sie mehrere Flüge über den Tag verteilt durchführen möchten, ersuchen wir Sie, jeden der Flüge gesondert in das System einzutragen.
Falls Sie mehrere Flüge über den Tag verteilt durchführen möchten, ersuchen wir Sie, jeden der Flüge gesondert in das System einzutragen.
Kann ich meine Flugzeiten nach Abgabe des Flugplans nochmals ändern?
Eine nachträgliche Änderung der geplanten Start-/Endzeit Ihres Fluges ist nach Abgabe des Flugplanes leider nicht möglich. Bitte berücksichtigen Sie deshalb auch mögliche zeitliche Abweichungen Ihrer geplanten Flugzeit bei der Angabe der Start-/Endzeit Ihres Fluges.
Wen kann ich bei Fragen oder Feedback zur App kontaktieren?
Für Fragen und Feedback betreffend dronespace.at und Austro Control Dronespace sowie für Fragen betreffend Betriebsbewilligungen für unbemannte Luftfahrzeuge wenden Sie sich bitte an dronespace@austrocontrol.at.
Wo kann ich mein Fluggerät im System anlegen?
Sie können Fluggeräte anlegen, indem Sie in Ihrem Betreiber:innenkonto „Geräte“ auswählen. Dort haben Sie eine Übersicht aller Ihrer bereits eingetragenen Fluggeräte, und können dort auch neue Geräte anlegen, oder Spezifikationen der bereits vorhandenen Geräte anpassen.
Ich habe mehrere Orte, an denen ich fliegen möchte. Ich kann aber immer nur einen Bereich einzeichnen. Wie groß soll ich die Geometrie wählen?
Bitte wählen Sie die Fluggeometrie so, dass sie mit dem Flugbereich eines einzelnen Fluges Ihres Fluggeräts übereinstimmt. Bei Vorhaben mit mehreren Flugbereichen muss zumindest jeder Flug, dessen Start-/Landebereich sich von den anderen unterscheidet, gesondert in das System eingetragen werden.
Warum bekomme ich eine Fehlermeldung, dass mein Flug nicht den Vorgaben der Open Kategorie entspricht?
Ihre angegebenen Flugparameter überschreiten die Grenzwerte, in welchen ein Flug der Open Kategorie möglich ist. Im Dronespace System werden für diese Bestimmung die Startmasse Ihres Fluggeräts, sowie die Größe und Höhe Ihres angegebenen Flugbereiches verwendet.
Weitere Details zu den Bestimmungen der Open Kategorie finden Sie unter: https://dronespace.at/open.
Weitere Details zu den Bestimmungen der Open Kategorie finden Sie unter: https://dronespace.at/open.
Ich bin als Pilot angemeldet, kann aber den Flugplan nicht abgeben. Warum?
Um einen Flugplan im Dronespace System abgeben zu können, muss Ihr Pilot:innenkonto mit einem Betreiber:innenkonto verknüpft sein. Verbinden Sie sich mit einer registrierten Betreiberin/einem registrierten Betreiber , um in dessen Namen einen Flug durchzuführen. Sie können Ihr Pilot:innenkonto auch jederzeit zu einem Betreiber:innenkonto erweitern, indem Sie Ihre Betreiber:innenregistrierung abschließen.
Mit welcher Vorlaufzeit muss ich meinen Flugplan abgeben?
Ein Flugplan kann bis zu 1 Minute vor der geplanten Abflugzeit in das System eingetragen werden. Dennoch sollten Sie bei der Flugplanabgabe darauf achten, dass möglicherweise längere Freigabeprozesse die Aktivierung Ihres Flugplanes verzögern können (z.B. Startfreigaben der Flugsicherung innerhalb Kontrollzonen).
Werden meine persönlichen Daten öffentlich sichtbar, wenn ich meinen Flugplan abgebe?
Alle Ihre persönlichen Daten werden laut unser Datenschutzrichtlinie vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie jedoch, dass folgende Daten Ihres Flugplanes öffentlich sichtbar sind:
- Öffentliche Bezeichnung Ihres Flugplanes
- Geometrie Ihres Flugplanes
- Geplante Start-/Endzeit Ihres Flugplanes
- Geplante Flughöhe
- Status Ihres Flugplanes (In Bearbeitung / Akzeptiert / Aktiviert)
Ich möchte im deutschen Teil der Kontrollzone Salzburg fliegen. Was muss ich beachten?
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die geltenden Vorschriften Deutschlands einhalten und gegebenenfalls notwendige Bewilligungen im Vorfeld einholen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://maptool-dipul.dfs.de/.
Der Start des Fluges selbst ist nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrollstelle Salzburg zulässig. Diese können Sie nach Abgabe des Flugplanes über das Austro Control Dronespace System erlangen.
Der Start des Fluges selbst ist nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrollstelle Salzburg zulässig. Diese können Sie nach Abgabe des Flugplanes über das Austro Control Dronespace System erlangen.
Mein Flugplan wurde abgelehnt, warum?
Zu einer Ablehnung des Flugplanes kann es aus mehreren Gründen kommen. Bitte überprüfen Sie Folgendes:
- Die Größe des angegebenen Flugbereiches: Wenn Sie einen Flug in Sichtweite (VLOS) angegeben haben, die Geometrie jedoch die erlaubten Dimensionen von 1,5x1,5 km überschreitet, wird ein Flugplan automatisch abgelehnt
- Der Ort des angegebenen Fluges: Flüge, die innerhalb einer Flugverbotszone oder außerhalb des österreichischen Staatsgebiets eingetragen werden, werden automatisch vom System abgelehnt
- Überlappung Ihres Fluges mit BVLOS Flugplänen: Flugpläne, welche sich mit anderen Flugplänen für Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) überlappen, werden für diesen Zeitpunkt automatisch vom System abgelehnt
- Die derzeitige Verkehrslage der bemannten Luftfahrt: Falls Sie innerhalb der Kontrollzone eines Flughafens um eine Startfreigabe ersucht haben, kann diese von der zuständigen Fluglotsin/vom zuständigen Fluglotsen zur Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum abgelehnt worden sein.
Mein Flugplan ist dauerhaft gelb. Woran liegt das?
Ein gelb gekennzeichneter Flugplan bedeutet, dass dieser im System abgegeben, aber noch nicht akzeptiert wurde. Alle abgegebenen Flugpläne durchlaufen einen internen Freigabeprozess, bevor Sie als „Akzeptiert“ (in Blau) im System erscheinen. In vielen Fällen dauert dieser Prozess lediglich wenige Sekunden.
Ist Ihr Flugplan dauerhaft gelb, bedeutet dies, dass aufgrund der eingegebenen Flugparameter eine längere Vorlaufzeit für den Freigabeprozess notwendig ist. In vielen Fällen betrifft dies beispielsweise Flüge innerhalb der Kategorie Specific. Sollte Ihr Flug über mehrere Tage hinweg gelb erscheinen, kontaktieren Sie uns bitte über dronespace@austrocontrol.at.
Ist Ihr Flugplan dauerhaft gelb, bedeutet dies, dass aufgrund der eingegebenen Flugparameter eine längere Vorlaufzeit für den Freigabeprozess notwendig ist. In vielen Fällen betrifft dies beispielsweise Flüge innerhalb der Kategorie Specific. Sollte Ihr Flug über mehrere Tage hinweg gelb erscheinen, kontaktieren Sie uns bitte über dronespace@austrocontrol.at.
Wie weiß ich, dass die Flugverkehrskontrollstelle meinen Flug freigegeben hat?
Ein freigabepflichtiger Flug, der von einer Flugverkehrskontrollstelle eine Startfreigabe erhalten hat, erscheint im System als „Aktiv“ (Grün), sobald diese Freigabe erteilt wurde.
Mein Flugplan überlappt sich mit einem anderen Flugplan. Darf ich trotzdem fliegen?
Das Austro Control Dronespace System ergreift keine Korrekturmaßnahmen bei kollidierenden Flugplänen für Flüge, welche in Sichtverbindung durchgeführt werden. Flugpläne dürfen sich somit im System sowohl räumlich als auch zeitlich überlappen. Die Vermeidung von Kollisionen unbemannter Luftfahrzeuge liegt in der Verantwortung der Pilotin/des Piloten.
Was soll ich machen, wenn ich mit dem Flug fertig bin?
Nach Vollendung des Fluges müssen Sie den dazugehörigen Flugplan im Austro Control Dronespace System schließen.
Ich habe im Austro Control Dronespace eine Nachricht bekommen. Was muss ich jetzt tun?
Alle Anweisungen, die Sie über das Austro Control Dronespace System erhalten, sind zu befolgen. Einige Nachrichten benötigen zusätzlich eine manuelle Bestätigung. Mit Ihrer Bestätigung akzeptieren Sie, dass Sie den Inhalt der Nachricht gelesen und verstanden haben und diesen auch befolgen werden.
Ich schaue während des Fluges nicht auf mein Handy, wie kann ich dann wissen, ob ich eine Nachricht bekommen habe?
Innerhalb jener Zonen, die eine Freigabe einer Flugverkehrskontrollstelle benötigen, ist es verpflichtend, eine dauerhafte Verbindung mit dem Austro Control Dronespace System herzustellen, um so über Freigaben zu Ihrem Flugplan, sowie Nachrichten der Flugverkehrskontrollstelle durch das System informiert zu werden.
Sollte die verantwortliche Pilotin/der verantwortliche Pilot nicht die Möglichkeit haben, auf sein/ihr Mobiltelefon zu achten, muss sie/er sicherstellen, dass dies durch eine am Betrieb der Drohne beteiligte, entsprechend unterwiesene Person erfolgt.
Sollte die verantwortliche Pilotin/der verantwortliche Pilot nicht die Möglichkeit haben, auf sein/ihr Mobiltelefon zu achten, muss sie/er sicherstellen, dass dies durch eine am Betrieb der Drohne beteiligte, entsprechend unterwiesene Person erfolgt.
Wer kann meinen Flug sehen, den ich im System eingebe?
Flugpläne, die Sie in das Austro Control Dronespace System eintragen, sind für alle im System angemeldeten Personen auf der Kartenansicht sichtbar. Das beinhaltet im System angemeldete Pilot:innen und Betreiber:innen unbemannter Luftfahrzeuge, die Flugsicherung sowie ausgewählte Mitarbeiter von Austro Control.
Die öffentlich sichtbar gemachten Parameter sind:
Öffentliche Bezeichnung des Fluges
Die öffentlich sichtbar gemachten Parameter sind:
Öffentliche Bezeichnung des Fluges
- Fluggeometrie
- Startzeit
- Endzeit
- Dauer
- Maximale Flughöhe
Werden meine Flugplandaten verwendet, um mich zu überwachen?
Flugplandaten, die im Austro Control Dronespace System hinterlegt sind, dienen ausschließlich dem Zweck der Gewährleistung der Sicherheit innerhalb kontrollierten Luftraumes und der Erhöhung des Lagebewusstseins anderer Betreiber:innen unbemannter Luftfahrzeuge.
Muss ich jedes Mal, wenn ich lande, einen neuen Flugplan starten, auch wenn ich nur kurz Batterie wechsle?
Die Aktivierungszeit Ihres Flugplanes sollte so nahe wie möglich mit der tatsächlichen Flugaktivität Ihres Fluggeräts übereinstimmen. Kurzfristige Unterbrechungen während des Fluges, um z.B. einen Batteriewechsel durchzuführen, gelten jedoch als Teil der Flugaktivität. In diesen Fällen müssen Sie keinen neuen Flugplan aufgeben. Nach vollständiger Beendung der Flugaktivität, oder einer Unterbrechung für eine voraussichtlich längere Zeit, muss der aktive Flugplan geschlossen werden.
Ich möchte in einem militärischen Gebiet fliegen, bekomme ich dafür auch über Austro Control Dronespace eine Freigabe?
Nein, derzeit können über die Austro Control Dronespace Plattform nur Flüge innerhalb von Austro Control verwalteten Kontrollzonen über die App freigegeben werden. Diese sind im System in „Dunkelblau“ gekennzeichnet. Für Flüge in Militärzonen müssen Sie die Freigabe weiterhin gesondert beim Bundesministerium für Landesverteidigung beantragen.
Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Sollten Sie allgemeine Fragen zu Austro Control Dronespace haben, wenden Sie sich gerne an 05 1703 7111. Unter der Durchwahl 2 stehen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen gerne zur Verfügung.
Möchten Sie eine Änderung Ihrer Daten in Ihrem Benutzer:innen- oder Betreiber:innenkonto bekanntgeben, oder benötigen Sie Unterstützung bei der Verknüpfung Ihrer Konten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an dronespace@austrocontrol.at.
Möchten Sie eine Änderung Ihrer Daten in Ihrem Benutzer:innen- oder Betreiber:innenkonto bekanntgeben, oder benötigen Sie Unterstützung bei der Verknüpfung Ihrer Konten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an dronespace@austrocontrol.at.
Benutzer:innenkonto und Betreiber:innenkonto können nicht miteinander verknüpft werden. Wie kann das Problem behoben werden?
Benutzer:in und Betreiber:in müssen ident sein. Bei bestehenden Betreiber:innenregistrierungen ist es notwendig, dass der angegebene Name (Benutzer:in) mit jenem Namen übereinstimmen, der auf der Betreiber:innenregistrierung hinterlegt ist. Bitte achten Sie hierbei auch auf angegebene Titel, Leerzeichen, etc.
Bei Fragen können Sie sich gerne an dronespace@austrocontrol.at wenden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an dronespace@austrocontrol.at wenden.
Welche Drohnen müssen registriert werden?
Im EU-Regulativ ist eine Registrierung von einzelnen Geräten nicht vorgesehen. Die Registrierungspflicht besteht jedoch für den:die Betreiber:in (= eine juristische oder natürliche Person, die ein oder mehrere unbemannte Luftfahrzeuge betreibt oder betreiben will). Der:die Betreiber:in erhält nach erfolgreicher Registrierung eine Registrierungsnummer, die auf allen verwendeten Drohnen angebracht werden muss. Das kann auch ganz unkompliziert durch händisches Beschriften der Drohne passieren.
Eine Registrierung ist vor dem Betrieb folgender Drohnen erforderlich:
Eine Registrierung ist vor dem Betrieb folgender Drohnen erforderlich:
- Betrieb von Drohnen ab 250 g
- Betrieb von Drohnen (auch unter 250 g), die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sog. „High-Speed-Drohnen“)
- Betrieb von Drohnen (auch unter 250 g), die mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgerüstet sind.
Müssen sich auch Betreiber:innen von Drohnen unter 250 g registrieren?
Betreiber:innen von Drohnen unter 250 g müssen sich registrieren, wenn
- die betriebene Drohne mit einem Sensor ausgerüstet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann (also alle Drohnen mit Kamera, ausgenommen sind nur Geräte, die unter die „Spielzeug-Richtlinie“ der EU fallen), oder
- die betriebene Drohne bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann (sog. „High-Speed-Drohnen“).
Muss auch ein Gerät aus der DJI Mini Serie registriert werden?
Die Drohne wiegt zwar unter 250 g, ist jedoch mit einer Kamera ausgestattet, weshalb sich der:die Betreiber:in eines solchen Gerätes registrieren muss.
Gilt als Grenze für die Registrierungspflicht das Gewicht der Drohne oder die Bewegungsenergie?
Betreiber:innen von Drohnen ab 250 g müssen sich jedenfalls registrieren. Eine Registrierungspflicht gilt jedoch auch für Betreiber:innen von Drohnen unter 250 g, die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sog. „High-Speed-Drohnen“), sowie für Betreiber:innen von Drohnen, die mit einem Sensor ausgestattet sind, der personenbezogene Daten erfassen kann (z.B. mit einer Kamera).
Ist eine Registrierung auch notwendig, wenn eine Drohne nur auf dem eigenen Grundstück betrieben wird?
Ja. Für die Registrierungspflicht kommt es nicht darauf an, wo die Drohne betrieben wird.
Wie sieht es mit der Registrierung von selbstgebauten Drohnen aus?
Für selbstgebaute Drohnen gelten die gleichen Regeln wie für im Handel erhältliche. Bei dem Betrieb folgender Drohnen ist eine Registrierung des Betreibers bzw. der Betreiberin erforderlich:
- Drohnen über 250 g
- Drohnen unter 250 g mit einem Sensor zur Erfassung persönlicher Daten (z.B. Kamera)
- Drohnen unter 250 g, welche eine kinetische Energie von über 80J übertragen können („High-Speed Drohnen“)
- Drohnen über 250 g
- Drohnen unter 250 g mit einem Sensor zur Erfassung persönlicher Daten (z.B. Kamera)
- Drohnen unter 250 g, welche eine kinetische Energie von über 80J übertragen können („High-Speed Drohnen“)
Ist eine Versicherung bei der Registrierung immer mitzuschicken?
Unterlagen zur Versicherung sind bei der Registrierung nicht vorzulegen, die Nummer der Versicherungspolizze ist jedoch während des Registrierungsvorgangs anzugeben.
Ist eine Versicherung für eine Drohne aus der DJI Mini Serie erforderlich?
Ja. Für den Betrieb beider Drohnen gilt die Registrierungspflicht und somit benötigt man auch eine ordnungsgemäße Versicherung.
Wie muss die Kennzeichnung beschaffen sein, genügt zum Beispiel die Anbringung der Registrierungsnummer mittels wasserfestem Filzstiftes?
Die Registrierungsnummer muss von dem:der Betreiber:in gut sichtbar auf allen Geräten angebracht werden, die Form bleibt dem:der Betreiber:in überlassen. Verfügt das Gerät über ein System zur Fernidentifizierung, ist auch hier die Registrierungsnummer einzugeben.
Bei vorbildgetreuen Drohnen ist das Anbringen der Registrierungsnummer innerhalb der Drohne erlaubt. Bevorzugt sollte hier das zugängliche Akkufach verwendet werden.
Bei vorbildgetreuen Drohnen ist das Anbringen der Registrierungsnummer innerhalb der Drohne erlaubt. Bevorzugt sollte hier das zugängliche Akkufach verwendet werden.
Welches Dokument erhält der:die Betreiber:in nach erfolgreicher Registrierung?
Nach der Registrierung wird die Bestätigung digital zur Verfügung gestellt und kann abgespeichert und auch ausgedruckt werden.
Wer darf meine Registrierungsinformationen überprüfen?
Zur Überprüfung berechtigt sind alle Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Austro Control.
Wie lange sind die Registrierungsdaten gültig?
Die Registrierung bleibt für 3 Jahre aufrecht und muss danach erneuert werden
Wie schaut die Registrierungsnummer aus, kann man von der Nummer auf das Bundesland oder den Bezirk schließen?
Nein, aus der Registrierungsnummer sind keine persönlichen Daten ersichtlich, lediglich das Land der Ausstellung kann abgelesen werden.
Ich bin 16 Jahre alt, kann ich mich als Drohnen-Betreiber:in registrieren?
Das Mindestalter für die Registrierung als Drohnen-Betreiber:in ist 18 Jahre. Ab 16 Jahren darf man grdsl. als Drohnenpilot:in fungieren, die Registrierung muss dann allerdings eine volljährige Person (zB der Erziehungsberechtigte bzw. die Erziehungsberechtigte) durchführen.
Wo kann ich mich registrieren?
Die Registrierung ist hier möglich.
Wie lange ist die Registrierung gültig?
Ihre Registrierung ist drei Jahre lang gültig, danach muss sie erneuert werden.
Gibt es ein Mindestalter für die Registrierung?
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Was kostet die Registrierung?
Die Kosten belaufen sich auf 32,40 EUR.
Ich habe mich mit falschen Daten registriert - wie kann ich Änderungen vornehmen?
Eine nachträgliche Änderung der Daten ist leider nicht möglich. Bitte überprüfen Sie daher bei der Eingabe genau, ob Sie Ihre Daten korrekt eingegeben haben.
Welche Daten werden bei der Registrierung erhoben?
Es werden Name, Anschrift, Geburtsdatum und Mailadresse, Telefonnummer und die Nummer der Versicherungspolizze erhoben. Bitte kontrollieren Sie bei der Eingabe, ob Sie alle Daten korrekt eingegeben haben - eine nachträgliche Änderung der Daten ist nicht möglich!
Welche Browser und Browsereinstellungen werden für die Registrierung empfohlen?
Für den Registrierungsprozess verwenden Sie bitte einen der folgenden Browser:
- Chrome
- Firefox
- Edge
- Safari
Wie kann ich meine bestehende Betreiber:innenregistrierung verlängern?
Sie können direkt im Austro Control Dronespace System Ihre Registrierung verlängern. Wählen Sie hierfür in Ihrem Betreiber:innenkonto den Reiter "Registrierungsdaten" aus und wählen Sie im Anschluss die Option "Registrierung verlängern". Nach erfolgter Bezahlung ist Ihre Registrierung für weitere drei Jahre gültig. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie in unserem Leitfaden "Betreiber:innenregistrierung verlängern".
Wann kann ich meine Betreiber:innenregistrierung verlängern?
Sie können bereits 31 Tage vor Ablauf Ihrer Betreiber:innenregistrierung den Verlängerungsprozess durchführen. Die Gültigkeit der neuen Registreirung beginnt erst nach Ablauf des aktuellen Gültigkeitsdatums.
Was kostet die Verlängerung meiner Betreiber:innenregistrierung?
Die Kosten für die Verlängerung betragen 32,40 €. Die Registrierung ist im Anschluss an die Bezahlung für weitere drei Jahre gültig.
Erhalte ich eine neue Betreiber:innennummer, wenn ich meine Registrierung verlängere?
Die Betreiber:innennummer bleibt immer ident mit jender, die Sie bei der erstmaligen Registrierung erhalten haben.
Wie muss die Kennzeichnung des Geräts mit der Registrierungsnummer im Fall von vorbildgetreuen Flugmodellen aussehen?
Die Registrierungsnummer muss gut sichtbar auf allen Geräten angebracht werden, die Form bleibt dem:der Betreiber:in überlassen. Bei vorbildgetreuen Drohnen ist das Anbringen der Registrierungsnummer innerhalb der Drohne erlaubt. Bevorzugt sollte hier das zugängliche Akkufach verwendet werden.
Wird es Ausnahmen zum Kompetenznachweis geben, zum Beispiel für den Modellflugbetrieb in Vereinen?
Modellflug kann ohne Bewilligung im Rahmen der "Open" Kategorie durchgeführt werden (zB in der Unterkategorie A3), dann ist auch die Absolvierung des Online-Kurses und -Tests erforderlich. Alternativ kann der Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Modellflugvereinen erfolgen, wenn diese eine Bewilligung bei Austro Control beantragen.
Wie wird bei kurzfristigen Aufenthalten von Besucher:innen außerhalb der EU umgegangen (zB bei Modellflug-Wettbewerben)?
Der Betrieb von Drohnen innerhalb der EU ist künftig nur mit Registrierung der Betreiber:innen und entsprechendem Kompetenznachweis der Piloten bzw. Pilotinnen möglich. Das gilt auch für einen kurzfristigen Aufenthalt von Betreibern bzw. Betreiberinnen aus Drittstaaten.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an