HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Grundsätzlich definiert die Höhe des Risikos die Auflagen. Das bedeutet: Je schwerer die Drohne, desto größer der Abstand zu unbeteiligten Personen. In der Kategorie 'open' beträgt die maximal erlaubte Höhe 120 Meter und es muss stets eine direkte Sichtverbindung zur Drohne bestehen.
Alternativ kann statt des Antrags eine Deklaration ausreichend sein, wenn für den vorgesehenen Einsatz bereits eine Risikobewertung durchgeführt und als sogenanntes Standardszenario veröffentlicht wurde.
Wer über ein gesondertes UAS-Betreiberzeugnis verfügt (Light UAS operator certificate, kurz LUC) kann innerhalb definierter Privilegien Flüge auch ohne Betriebsbewilligung durchführen.
Für Einsätze in der Kategorie „Specific“ hängt die Schulung von der Art des Einsatzes ab.
Wenn der Einsatz unter ein Standard-Szenario fällt, muss der:die Fernpilot:in:
ein Zertifikat über die theoretische Ausbildung für Einsätze unter Standard-Szenarien besitzen,
eine Bestätigung über die praktische Ausbildung für STS-01 vorweisen können.
Beides wird durch den erfolgreichen Abschluss eines Online-Trainings erworben.
Sowohl das Zertifikat als auch die Bestätigung können von der zuständigen Behörde oder einer beauftragten Stelle ausgestellt werden.
Wenn kein Standard-Szenario vorliegt, muss nach der Risikoanalyse ein passender Schulungsvorschlag bei der nationalen Luftfahrtbehörde eingereicht werden.
Diese prüft in jedem Einzelfall die Eignung und bestätigt – sofern anerkannt – im Rahmen der Betriebsgenehmigung den notwendigen Schulungsumfang.
Wenn der Einsatz im Rahmen eines Standard-Szenarios und mit einem geeigneten Drohnentyp durchgeführt wird, genügt die Abgabe einer Erklärung an Austro Control.
Anschließend muss die Bestätigung über den Erhalt und die Vollständigkeit abgewartet werden.
Für alle anderen Einsätze in der Kategorie „Specific“ ist eine Betriebsgenehmigung von Austro Control erforderlich.
In bestimmten geografischen Gebieten (z. B. in der Nähe von Flughäfen oder in Flugverbotszonen) ist zusätzlich eine Genehmigung durch Austro Control oder andere zuständige Stellen erforderlich – selbst wenn bereits eine Betriebsgenehmigung für die Kategorie „Specific“ vorliegt.
Wenn Sie in dieser Kategorie fliegen, müssen Sie:
sicherstellen, dass die Drohne die Registrierungsnummer des:der Betreiber:in gut sichtbar trägt (z. B. als Aufkleber) und dass dieselbe Nummer im System zur Fernidentifikation hinterlegt ist;
betriebliche Verfahren entwickeln (schriftlich, wenn Sie mehr als eine:n Fernpilot:in beschäftigen; andernfalls genügt die Befolgung der vom Hersteller definierten Verfahren im Benutzerhandbuch);
sicherstellen, dass keine Funkstörungen vorliegen, die den Steuer- und Kontrolllink der Drohne beeinträchtigen könnten;
für jeden Einsatz eine:n verantwortliche:n Fernpilot:in benennen – es muss jederzeit klar erkennbar sein, wer die Verantwortung für den jeweiligen Flug trägt;
sicherstellen, dass der:die Fernpilot:in und das unterstützende Personal mit dem Benutzerhandbuch und den betrieblichen Verfahren vertraut sind, über die notwendige Kompetenz verfügen und über aktuelle Informationen zu geografischen Zonen (z. B. von Austro Control) informiert sind;
sicherstellen, dass die Karten im Geo-Awareness-System der Drohne aktuell sind (sofern Geo-Awareness in der jeweiligen geografischen Zone erforderlich ist);
sicherstellen, dass – sofern es sich nicht um ein selbstgebautes Gerät handelt – eine CE-Konformitätserklärung vorliegt und die entsprechende Klassifizierungskennzeichnung (Klasse 0 bis 4) am Luftfahrzeug angebracht ist;
sicherstellen, dass alle beteiligten Personen über die Risiken der Unterkategorien A2 und A3 informiert sind;
sicherstellen, dass jeder Flug innerhalb der in der Erklärung oder Genehmigung festgelegten Grenzen erfolgt;
Verfahren zur Absicherung des Einsatzes entwickeln;
geeignete Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff und störende Einflüsse etablieren;
den Datenschutz betroffener Personen gewährleisten; unter Umständen kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch die zuständige Luftfahrtbehörde erforderlich sein;
dem:der Fernpilot:in Leitlinien zur Minimierung von Lärm und Emissionen zur Verfügung stellen;
sicherstellen, dass alle im Einsatz befindlichen Personen die Anforderungen der Kategorie „Specific“ erfüllen;
alle Drohnenflüge dokumentieren und geeignete Aufzeichnungen führen;
die Drohne in einem sicheren und geeigneten Zustand halten, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Alternativ kann der Flug unter direkter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Fernpiloten stattfinden.
- Abruf von standortbezogenen Informationen über die Luftraumstruktur.
- Kartenmaterial immer aktuell, basierend auf den offiziellen Luftfahrtkarten von Austro Control
- Flugplanabgabe und Einholung von Flugfreigaben innerhalb Kontrollzonen über Austro Control Dronespace
- Kommunikation mit Fluglotsinnen/Fluglotsen
- Mit der Quick-Check Funktion können Sie sich rasch einen Überblick über für ihren Flug relevante Luftraumbeschränkungen / geografische Zonen verschaffen
- Berücksichtigung der entsprechenden Rechtsgrundlagen, d.h. es wird gezeigt, ob im gewünschten Fluggebiet der Betrieb grundsätzlich erlaubt oder generell verboten ist bzw. eine spezielle Bewilligung oder Freigabe erforderlich ist.
- Registrierung als Betreiber:in unbemannter Luftfahrzeuge in Österreich
- Betreiber:innenkonto inkl. Verwaltung Ihrer entsprechenden Dokumente
- Verwaltung Ihrer Drohnen
- Betriebsaufzeichnungen ihrer Flüge
- Verwaltung von Pilot:innen bei als juristische Person registrierten Betreiber:innen
Weitere Informationen finden Sie in unseren Anleitungen "Als Betreiber:in registrieren" oder „Konto erstellen mit bestehender Registrierung“.
Eine genaue Übersicht zum Anmeldeprozess für Betreiber:innen mit gültiger Registrierungsnummer finden Sie in unserem Guide „Konto erstellen mit bestehender Registrierung“.
Bitte überprüfen Sie folgende Punkte:
- Stimmen Name und Nachname, den Sie bei der Anmeldung im System eingegeben haben, mit dem auf der Registrierungsbestätigung stehenden Namen überein?
- Die 3-stellige PIN, die auf der Rechnung am Ende der Registrierungsnummer angehängt ist, darf nicht in das „Registrierungsnummer“-Feld miteingetragen werden.
- Ist Ihnen bei der Eingabe der Registrierungsnummer ein Tippfehler unterlaufen?
- Mehr Informationen finden Sie in unserem Guide zum Anmeldeprozess für Betreiber:innen mit gültiger Registrierungsnummer: „Konto erstellen mit bestehender Registrierung“
Betreiber:in ist juristische Person
Bitte überprüfen Sie folgende Punkte:
- Stimmt der Name und Nachname, den Sie bei der Registrierung eingegeben haben, auch mit dem der zuletzt eingetragenen vertretungsbefugten Person Ihrer Organisation überein?
- Die 3-stellige PIN, die auf der Rechnung am Ende der Registrierungsnummer angehängt ist, darf nicht in das „Registrierungsnummer“-Feld miteingetragen werden.
- Ist Ihnen bei der Eingabe der Registrierungsnummer ein Tippfehler unterlaufen?
- Mehr Informationen finden Sie in unserem Guide zum Anmeldeprozess für Betreiber:innen mit gültiger Registrierungsnummer: „Konto erstellen mit bestehender Registrierung“
Bitte teilen Sie uns die Registrierungsnummer(n) mit, die storniert werden soll(en) und bringen auf all Ihren Fluggeräten dieselbe Registrierungsnummer an. Wir empfehlen Ihnen die Beibehaltung der zuletzt vorgenommenen Registrierung, da diese am längsten gültig ist.
Geben Sie bitte hierfür die 16-stellige Kartennummer Ihrer Debitkarte an (nicht den IBAN). Die Bezahlung mit einer alten Bankomatkarte funktioniert nicht! Achten Sie zudem bitte auch darauf, dass die Debitkarte für Onlinezahlungen freigeschaltet ist.
Sollte das Problem weiterhin bestehen, kontaktieren Sie uns bitte über dronespace@austrocontrol.at.
Alternativ kann auch eine Adresse durch Anklicken des Such-Icons am linken oberen Rand des Bildschirms eingegeben werden.
Orange: Zonen mit Flugbeschränkungen, oder Autorisierungsbedarf von anderen Akteuren (bspsw. BMLV)
Hellblau: Information
Rot: Flug für Drohnen nicht erlaubt
- SFC: „Surface“ (Erdboden)
- AGL: „Above Ground Level“ (Höhe über Grund)
- H24: 24 Stunden aktiv
- UNL: „unlimitiert“
- NOTAM: Notice to Airmen / Notice to Air Missions
Zudem empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit den Wetterbedingungen am Tag des Fluges vertraut machen und während des Fluges auf andere Luftraumteilnehmer achten.
Anträge bringen Sie bitte in gewohnter Form bei dronespace@austrocontrol.at ein. Die dafür notwendigen Antragsformulare finden sie auf https://www.dronespace.at/downloads.
Falls Sie mehrere Flüge über den Tag verteilt durchführen möchten, ersuchen wir Sie, jeden der Flüge gesondert in das System einzutragen.
Weitere Details zu den Bestimmungen der Open Kategorie finden Sie unter: https://dronespace.at/open.
- Öffentliche Bezeichnung Ihres Flugplanes
- Geometrie Ihres Flugplanes
- Geplante Start-/Endzeit Ihres Flugplanes
- Geplante Flughöhe
- Status Ihres Flugplanes (In Bearbeitung / Akzeptiert / Aktiviert)
Der Start des Fluges selbst ist nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrollstelle Salzburg zulässig. Diese können Sie nach Abgabe des Flugplanes über das Austro Control Dronespace System erlangen.
- Die Größe des angegebenen Flugbereiches: Wenn Sie einen Flug in Sichtweite (VLOS) angegeben haben, die Geometrie jedoch die erlaubten Dimensionen von 1,5x1,5 km überschreitet, wird ein Flugplan automatisch abgelehnt
- Der Ort des angegebenen Fluges: Flüge, die innerhalb einer Flugverbotszone oder außerhalb des österreichischen Staatsgebiets eingetragen werden, werden automatisch vom System abgelehnt
- Überlappung Ihres Fluges mit BVLOS Flugplänen: Flugpläne, welche sich mit anderen Flugplänen für Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) überlappen, werden für diesen Zeitpunkt automatisch vom System abgelehnt
- Die derzeitige Verkehrslage der bemannten Luftfahrt: Falls Sie innerhalb der Kontrollzone eines Flughafens um eine Startfreigabe ersucht haben, kann diese von der zuständigen Fluglotsin/vom zuständigen Fluglotsen zur Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum abgelehnt worden sein.
Ist Ihr Flugplan dauerhaft gelb, bedeutet dies, dass aufgrund der eingegebenen Flugparameter eine längere Vorlaufzeit für den Freigabeprozess notwendig ist. In vielen Fällen betrifft dies beispielsweise Flüge innerhalb der Kategorie Specific. Sollte Ihr Flug über mehrere Tage hinweg gelb erscheinen, kontaktieren Sie uns bitte über dronespace@austrocontrol.at.
Sollte die verantwortliche Pilotin/der verantwortliche Pilot nicht die Möglichkeit haben, auf sein/ihr Mobiltelefon zu achten, muss sie/er sicherstellen, dass dies durch eine am Betrieb der Drohne beteiligte, entsprechend unterwiesene Person erfolgt.
Die öffentlich sichtbar gemachten Parameter sind:
Öffentliche Bezeichnung des Fluges
- Fluggeometrie
- Startzeit
- Endzeit
- Dauer
- Maximale Flughöhe
Möchten Sie eine Änderung Ihrer Daten in Ihrem Benutzer:innen- oder Betreiber:innenkonto bekanntgeben, oder benötigen Sie Unterstützung bei der Verknüpfung Ihrer Konten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an dronespace@austrocontrol.at.
Bei Fragen können Sie sich gerne an dronespace@austrocontrol.at wenden.
Eine Registrierung ist vor dem Betrieb folgender Drohnen erforderlich:
- Betrieb von Drohnen ab 250 g
- Betrieb von Drohnen (auch unter 250 g), die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sog. „High-Speed-Drohnen“)
- Betrieb von Drohnen (auch unter 250 g), die mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgerüstet sind.
- die betriebene Drohne mit einem Sensor ausgerüstet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann (also alle Drohnen mit Kamera, ausgenommen sind nur Geräte, die unter die „Spielzeug-Richtlinie“ der EU fallen), oder
- die betriebene Drohne bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann (sog. „High-Speed-Drohnen“).
- Drohnen über 250 g
- Drohnen unter 250 g mit einem Sensor zur Erfassung persönlicher Daten (z.B. Kamera)
- Drohnen unter 250 g, welche eine kinetische Energie von über 80J übertragen können („High-Speed Drohnen“)
Bei vorbildgetreuen Drohnen ist das Anbringen der Registrierungsnummer innerhalb der Drohne erlaubt. Bevorzugt sollte hier das zugängliche Akkufach verwendet werden.
Eine nachträgliche Änderung der Daten ist leider nicht möglich. Bitte überprüfen Sie daher bei der Eingabe genau, ob Sie Ihre Daten korrekt eingegeben haben.
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Sowohl Modellflugzeuge als auch Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge – daher ist es sinnvoll, sie im selben regulatorischen Rahmen zu betrachten.
Mit der Einbeziehung von Modellflugzeugen in die EU-UAS-Verordnung verfolgte der Gesetzgeber nicht das Ziel, neue Einschränkungen einzuführen, sondern den EASA-Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, ihre bisherigen nationalen Vorgaben für den Modellflug weiterhin anzuwenden.
Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch:
Eigentümer:innen von Modellflugzeugen müssen sich als UAS-Betreiber:in registrieren und ihre Registrierungsnummer gut sichtbar am oder leicht zugänglich im Fluggerät anbringen – solange es sich am Boden befindet.

