Ein Flugbeschränkungsgebiet ist ein allseits umgrenzter Luftraum, in dem für bestimmte Zeiträume oder dauerhaft Beschränkungen für den Flugbetrieb gelten.

Permanente Flugbeschränkungsgebiete
 
Für UAS- Piloten in Österreich sind die drei relevantesten Flugbeschränkungsgebiete Wien (LO R 15), der Neusiedler-See (LO R 16) sowie das Rheindelta (LO R 18), da diese durchgängig verordnet sind.
 
Für Flüge innerhalb dieser Gebiete bedarf es einer kostenpflichtigen Betriebsbewilligung seitens Austro Control. Wie Sie die Betriebsbewilligung erlangen können, finden Sie hier.






UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g, welche bis zu einer maximalen Flughöhe von 30 Meter über Grund genutzt werden, sind von dieser Bewilligungspflicht ausgenommen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn innerhalb Ihres Flugbereichs kein Flugplatz ohne Flugplatzzone liegt.
 
: Luftfahrtkarte der LO R15-Zone in Wien mit orange markierten Flugplatzzonen – Darstellung von Drohnenflugbeschränkungen im Austro Control Dronespace-System.
Anders als LO R 15 und LO R 18 ist das Gebiet LO R 16 nicht dauerhaft aktiv.
Im August und September ist daher für UAS-Flüge innerhalb von LO R 16 keine Betriebsbewilligung der Austro Control erforderlich.
 
Bitte beachten Sie jedoch, dass die naturschutzrechtlichen Bestimmungen des Neusiedler Sees zu jeder Zeit gültig bleiben. Vor Durchführung eines Fluges ist deshalb die Genehmigung der Burgenländischen Landesregierung einzuholen.
 
Temporäre Flugbeschränkungsgebiete
 
Zusätzlich zu den oben genannten dauerhaft festgelegten Flugbeschränkungsgebieten (LO R-Zonen) gibt es auch temporäre Flugbeschränkungen. Diese Beschränkungen werden per Verordnung durch das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) erlassen (zB bei bestimmten Veranstaltungen) und in unserem Austro Control Dronespace-System dargestellt. 
 
Überprüfen Sie daher vor jedem Flug unbedingt auf der Karte oder in der App, ob es für ihren Flugbereich aktuelle Einschränkungen gibt!
 
 
Drohnentestgebiete
 
Österreich verfügt zudem über temporäre Flugbeschränkungsgebiete, die speziell für den Betrieb und Test von Drohnen vorgesehen sind. 
Folgende Gebiete wurden vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) festgelegt:
 
  • LO R 9 „Steinalpl“
  • LO R 10 „Reichersberg“
  • LO R 11 „Frauschereck“
  • LO R 12 „Hochkar“
 
Für die Nutzung der genannten Erprobungsgebiete ist eine vorherige Anmeldung durch den:die Betreiber:in der Drohne erforderlich. Das Gebiet kann dann mittels  NOTAM (Notice to Airmen) für einen bestimmten Zeitraum aktiviert werden. Während dieser Aktivierung dürfen andere Luftraumnutzer (sowohl bemannte als auch unbemannte Luftfahrzeuge) dieses Gebiet grundsätzlich nicht durchfliegen.
 
Die genauen Vorlaufzeiten für die Bekanntgabe und Anmeldung des Flugvorhabens können je nach Gebiet variieren und sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen. Grundsätzlich ist folgender Ablauf einzuhalten:
 
  • Bekanntgabe des Flugvorhabens
Per E-Mail an: (Vorlaufzeiten beachten!)
 
  • Verbindliche Anmeldung
Spätestens am letzten Werktag vor dem Flug bis 14:00 Uhr (Lokalzeit) an:
 
  • Aktivierung
Erfolgt durch Austro Control mittels NOTAM.
 
  • Stornierungen
Müssen je nach Zeitpunkt per E-Mail oder telefonisch gemeldet werden. Details stehen in den jeweiligen Gebietsinformationen.
 
Die Aktivierung und Nutzung der Gebiete ist kostenfrei. 
 
Flüge sind ausschließlich im aktivierten Zeitraum erlaubt. Bei Stornierung oder Ablauf der Aktivierung ist der Betrieb sofort einzustellen.
 
Wichtig: Diese Regelungen betreffen ausschließlich die Nutzung des Luftraums. Soll auch Infrastruktur am Boden (z. B. Start- oder Landeplätze, Messgeräte oder technische Anlagen) genutzt werden, ist vorab die Zustimmung der Eigentümer:innen oder Betreiber:innen einzuholen.
 

Übersichtskarte aller zivilen LO R-Gebiete in Österreich im Austro Control Dronespace-System – relevante Flugbeschränkungszonen für den Drohnenbetrieb.