Hinweis:

Sie können unter https://utm.dronespace.at/pm/ ein Benutzer:innenkonto erstellen und dieses mit Ihrer bestehenden Betreiber:innenregistrierung verknüpfen. Bitte beachten Sie, dass die eingegebenen Daten (Vorname und Nachname) ident mit jenen auf der Betreiber:innenregistrierung sein müssen. 





Registrierung

Muss ich mich als Betreiber:in unbemannter Luftfahrzeuge registrieren?

 

Seit 31.12.2020 müssen sich alle Personen, die eine oder mehrere der folgenden Geräte betreiben, als Drohnenbetreiber:in registrieren:

  • Drohnen ab 250g
  • Drohnen (auch unter 250g), die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sog. „High-Speed-Drohnen“)
  • Drohnen (auch unter 250g), die mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgerüstet sind.
Das bedeutet, dass vor dem Betrieb von Geräten, die mit einer Kamera ausgestattet sind, immer eine Registrierung des Betreibers bzw. der Betreiberin erfolgen muss (ausgenommen sind nur Geräte, die unter die „Spielzeug-Richtlinie“ der EU fallen).

Die Registrierung kann von jedem:jeder Drohnenbetreiber:in unkompliziert online durchgeführt werden. Der:die Betreiber:in erhält nach erfolgreicher Registrierung eine Registrierungsnummer, die auf allen verwendeten Drohnen angebracht werden muss (dies kann auch ganz einfach durch händisches Beschriften der Drohne erfolgen). Die Registrierung einzelner Geräte ist nicht erforderlich, es reicht die einmalige Registrierung durch den:die Betreiber:in der Drohnen. Die Registrierung kostet 32,40 Euro und ist für 3 Jahre gültig.

Voraussetzungen für die Registrierung als Drohnenbetreiber:in

Sie können sich als Drohnenbetreiber:in registrieren, wenn:

  • Sie über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind.
  • Sie Ihren Hauptwohnsitz bzw. den Hauptgeschäftssitz (für juristische Personen) in Österreich haben oder Sie als Drittlandbetreiber:in (außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein) den ersten UAS-Betrieb in Österreich planen.
  • Sie für den Betrieb der Drohne(n) eine Versicherung abgeschlossen haben, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht.
     

Versicherungspflicht

Achtung: Für den Betrieb einer Drohne in Österreich müssen Sie entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein. Die Deckungssumme Ihrer Versicherung muss daher mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) betragen. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung für den Betrieb in anderen EU-Ländern ev. andere Voraussetzungen erfüllen muss.

Tutorial - Betreiber:innen Registrierung

Leitfaden für Austro Control Dronespace
In unseren Leitfäden finden Sie übersichtlich zusammengefasst alle Informationen für die Nutzung von Austro Control Dronespace.
 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Welche Drohnen müssen registriert werden?
Im EU-Regulativ ist eine Registrierung von einzelnen Geräten nicht vorgesehen. Die Registrierungspflicht besteht jedoch für den:die Betreiber:in (= eine juristische oder natürliche Person, die ein oder mehrere unbemannte Luftfahrzeuge betreibt oder betreiben will). Der:die Betreiber:in erhält nach erfolgreicher Registrierung eine Registrierungsnummer, die auf allen verwendeten Drohnen angebracht werden muss. Das kann auch ganz unkompliziert durch händisches Beschriften der Drohne passieren.
Eine Registrierung ist vor dem Betrieb folgender Drohnen erforderlich:
  • Betrieb von Drohnen ab 250 g
  • Betrieb von Drohnen (auch unter 250 g), die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sog. „High-Speed-Drohnen“)
  • Betrieb von Drohnen (auch unter 250 g), die mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgerüstet sind.
Das bedeutet, dass vor dem Betrieb von Geräten, die mit einer Kamera ausgestattet sind, immer eine Registrierung des Betreibers bzw. der Betreibering erfolgen muss (ausgenommen sind nur Geräte, die unter die „Spielzeug-Richtlinie“ der EU fallen).
Müssen sich auch Betreiber:innen von Drohnen unter 250 g registrieren?
Betreiber:innen von Drohnen unter 250 g müssen sich registrieren, wenn
  • die betriebene Drohne mit einem Sensor ausgerüstet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann (also alle Drohnen mit Kamera, ausgenommen sind nur Geräte, die unter die „Spielzeug-Richtlinie“ der EU fallen), oder
  • die betriebene Drohne bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann (sog. „High-Speed-Drohnen“).
Muss auch ein Gerät aus der DJI Mini Serie registriert werden?
Die Drohne wiegt zwar unter 250 g, ist jedoch mit einer Kamera ausgestattet, weshalb sich der:die Betreiber:in eines solchen Gerätes registrieren muss.
Gilt als Grenze für die Registrierungspflicht das Gewicht der Drohne oder die Bewegungsenergie?
Betreiber:innen von Drohnen ab 250 g müssen sich jedenfalls registrieren. Eine Registrierungspflicht gilt jedoch auch für Betreiber:innen von Drohnen unter 250 g, die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sog. „High-Speed-Drohnen“), sowie für Betreiber:innen von Drohnen, die mit einem Sensor ausgestattet sind, der personenbezogene Daten erfassen kann (z.B. mit einer Kamera).
Ist eine Registrierung auch notwendig, wenn eine Drohne nur auf dem eigenen Grundstück betrieben wird?
Ja. Für die Registrierungspflicht kommt es nicht darauf an, wo die Drohne betrieben wird.
Wie sieht es mit der Registrierung von selbstgebauten Drohnen aus?
Für selbstgebaute Drohnen gelten die gleichen Regeln wie für im Handel erhältliche. Bei dem Betrieb folgender Drohnen ist eine Registrierung des Betreibers bzw. der Betreiberin erforderlich:
- Drohnen über 250 g
- Drohnen unter 250 g mit einem Sensor zur Erfassung persönlicher Daten (z.B. Kamera)
- Drohnen unter 250 g, welche eine kinetische Energie von über 80J übertragen können („High-Speed Drohnen“)
Ist eine Versicherung bei der Registrierung immer mitzuschicken?
Unterlagen zur Versicherung sind bei der Registrierung nicht vorzulegen, die Nummer der Versicherungspolizze ist jedoch während des Registrierungsvorgangs anzugeben.
Ist eine Versicherung für eine Drohne aus der DJI Mini Serie erforderlich?
Ja. Für den Betrieb beider Drohnen gilt die Registrierungspflicht und somit benötigt man auch eine ordnungsgemäße Versicherung.
Wie muss die Kennzeichnung beschaffen sein, genügt zum Beispiel die Anbringung der Registrierungsnummer mittels wasserfestem Filzstiftes?
Die Registrierungsnummer muss von dem:der Betreiber:in gut sichtbar auf allen Geräten angebracht werden, die Form bleibt dem:der Betreiber:in überlassen. Verfügt das Gerät über ein System zur Fernidentifizierung, ist auch hier die Registrierungsnummer einzugeben.
Bei vorbildgetreuen Drohnen ist das Anbringen der Registrierungsnummer innerhalb der Drohne erlaubt. Bevorzugt sollte hier das zugängliche Akkufach verwendet werden.
Welches Dokument erhält der:die Betreiber:in nach erfolgreicher Registrierung?
Nach der Registrierung wird die Bestätigung digital zur Verfügung gestellt und kann abgespeichert und auch ausgedruckt werden.
Wer darf meine Registrierungsinformationen überprüfen?
Zur Überprüfung berechtigt sind alle Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Austro Control.
Wie lange sind die Registrierungsdaten gültig?
Die Registrierung bleibt für 3 Jahre aufrecht und muss danach erneuert werden
Wie schaut die Registrierungsnummer aus, kann man von der Nummer auf das Bundesland oder den Bezirk schließen?
Nein, aus der Registrierungsnummer sind keine persönlichen Daten ersichtlich, lediglich das Land der Ausstellung kann abgelesen werden.
Ich bin 16 Jahre alt, kann ich mich als Drohnen-Betreiber:in registrieren?
Das Mindestalter für die Registrierung als Drohnen-Betreiber:in ist 18 Jahre. Ab 16 Jahren darf man grdsl. als Drohnenpilot:in fungieren, die Registrierung muss dann allerdings eine volljährige Person (zB der Erziehungsberechtigte bzw. die Erziehungsberechtigte) durchführen.
Wo kann ich mich registrieren?
Die Registrierung ist hier möglich.
Wie lange ist die Registrierung gültig?
Ihre Registrierung ist drei Jahre lang gültig, danach muss sie erneuert werden.
Gibt es ein Mindestalter für die Registrierung?
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Was kostet die Registrierung?
Die Kosten belaufen sich auf 32,40 EUR.
Ich habe mich mit falschen Daten registriert - wie kann ich Änderungen vornehmen?

Eine nachträgliche Änderung der Daten ist leider nicht möglich. Bitte überprüfen Sie daher bei der Eingabe genau, ob Sie Ihre Daten korrekt eingegeben haben.

Welche Daten werden bei der Registrierung erhoben?
Es werden Name, Anschrift, Geburtsdatum und Mailadresse, Telefonnummer und die Nummer der Versicherungspolizze erhoben. Bitte kontrollieren Sie bei der Eingabe, ob Sie alle Daten korrekt eingegeben haben - eine nachträgliche Änderung der Daten ist nicht möglich!
Welche Browser und Browsereinstellungen werden für die Registrierung empfohlen?
Für den Registrierungsprozess verwenden Sie bitte einen der folgenden Browser:
  • Chrome
  • Firefox
  • Edge
  • Safari
Stellen Sie außerdem sicher, dass Cookies, JavaScript und Pop-ups während des Registrierungsprozesses erlaubt sind.
Wie kann ich meine bestehende Betreiber:innenregistrierung verlängern?
Sie können direkt im Austro Control Dronespace System Ihre Registrierung verlängern. Wählen Sie hierfür in Ihrem Betreiber:innenkonto den Reiter "Registrierungsdaten" aus und wählen Sie im Anschluss die Option "Registrierung verlängern". Nach erfolgter Bezahlung ist Ihre Registrierung für weitere drei Jahre gültig. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie in unserem Leitfaden "Betreiber:innenregistrierung verlängern".
Wann kann ich meine Betreiber:innenregistrierung verlängern?
Sie können bereits 31 Tage vor Ablauf Ihrer Betreiber:innenregistrierung den Verlängerungsprozess durchführen. Die Gültigkeit der neuen Registreirung beginnt erst nach Ablauf des aktuellen Gültigkeitsdatums.
Was kostet die Verlängerung meiner Betreiber:innenregistrierung?
Die Kosten für die Verlängerung betragen 32,40 €. Die Registrierung ist im Anschluss an die Bezahlung für weitere drei Jahre gültig.
Erhalte ich eine neue Betreiber:innennummer, wenn ich meine Registrierung verlängere?
Die Betreiber:innennummer bleibt immer ident mit jender, die Sie bei der erstmaligen Registrierung erhalten haben.