Das europäische Drohnen-Regulativ

Mit der Verordnung (EU) 2019/947 wird das Fliegen mit Drohnen in der gesamten EU einheitlich geregelt. 

 
  • Mit dem Drohnenregulativ der Europäischen Kommission wurden die nationalen Gesetze zu unbemannten Luftfahrzeugen der EU Mitgliedsstaaten vereinheitlicht.
     
  • Damit wurde der europäische Markt standardisiert, was zu Vereinfachungen für den:die Drohnennutzer:in aber auch für den:die Hersteller:innen führen soll.
     
  • Der Drohnenbetrieb wird in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt. Die für den:die Freizeitanwender:in relevante "open" Kategorie, wird in drei weitere Unterkategorien (A1, A2 und A3) aufgeteilt.
  • Damit ermöglicht man den Nutzern bzw. Nutzerinnen möglichst viel Freiheit und gewährleistet gleichzeitig die Sicherheit der bemannten Luftfahrt und die Sicherheit am Boden.
     
  • In der "Open" Kategorie ist der Flug bis zu 120 m über Grund gestattet, ein Überfliegen von Menschenansammlungen ist dabei prinzipiell verboten.
     
  • Drohnenbesitzer:innen müssen eine Betreiberregistrierung durchführen, welche 3 Jahre gültig ist. Online-Schulungen und Kompetenznachweise („Drohnenfüherschein“) können ebenfalls erforderlich sein, um das Sicherheitsverständnis zu fördern.
     
  • Für Kleinstdrohnen unter 250g ändert sich dabei wenig, da bisherige Daten zeigen, dass diese bereits sehr sicher sind.



In welche Kategorie falle ich beim Betrieb meiner Drohne?


Der Betrieb von Drohnen wird – je nach Risiko – in drei Kategorien eingeordnet: „open“, „specific“ oder „certified“.

Nach diesem risikobasierten Ansatz werden für Drohneneinsätze mit erhöhtem Risiko zusätzliche Anforderungen an das Gerät, den Piloten bzw. die Pilotin und den Betrieb gestellt.

 

Weiterführende Informationen zum europäischen Regulativ finden Sie auch auf der Homepage der EASA.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Worin liegt der Sinn einer EU-weiten Regulierung?
Um die Chancen der Technologie „Drohne“ nicht ungenützt zu lassen, gleichzeitig jedoch ein größtmögliches Maß an Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten, hat die Europäische Union europaweit gültige Regelungen für die Drohnennutzung erlassen, die seit dem 31.12.2020 in allen Mitgliedsstaaten gelten.
Welche Kategorien gibt es?
Die EU-Drohnenverordnung unterteilt den Betrieb von Drohnen in drei Kategorien. Nach Gewicht und Einsatzumgebung unterscheiden sie sich in "open", "specific" und "certified".
Grundsätzlich definiert die Höhe des Risikos die Auflagen. Das bedeutet: Je schwerer die Drohne, desto größer der Abstand zu unbeteiligten Personen. In der Kategorie 'open' beträgt die maximal erlaubte Höhe 120 Meter und es muss stets eine direkte Sichtverbindung zur Drohne bestehen.
Gibt es Flugverbotszonen für Drohnen?
Ja, Drohnen dürfen nicht überall genutzt werden. In der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen etwa ist das Fliegen nicht erlaubt. Mit der Dronespace-App der Austro Control können Sie sich jederzeit vergewissern, ob Sie in dem von Ihnen gewünschten Gebiet fliegen dürfen, oder nicht. Darüber hinaus sind die Flugverbotszonen auch tagesaktuell als Desktop-Karte verfügbar. 
Muss ich auch im europäischen Regulativ meine Drohne versichern?
Ja, die Versicherungspflichten bleiben aufrecht und sind weiterhin im Luftfahrtgesetz geregelt. Nehmen Sie dazu am besten Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.
Woher weiß ich, in welche Kategorie meine Drohne fällt?
Wenn Ihre Drohne über eine CIL-Kennzeichnung verfügt, ist die Kategorie angegeben. Sollte Ihre Drohne über keine CIL-Kennzeichnung verfügen, ist das Gewicht des Geräts wichtig. Eine Überblick zur besseren Orientierung finden Sie hier, beachten Sie auch unsere Checkliste für die gängigsten Geräte.